GERETSRIED, LKR. BAD TÖLZ-WOLFRATSHAUSEN. Aufwändige und langwierige Ermittlungen der Polizeiinspektion Geretsried führten zur Klärung zahlreicher Straftaten. Hauptbeschuldigte sind zwei Heranwachsende (19 und 20) und ein erwachsener Angehöriger (55), denen auch Brandstiftungen an drei Pkw vorgeworfen wird.
Bürgerinnen und Bürger waren in Geretsried verunsichert, weil es im letzten Jahr und auch 2024 immer wieder zu Knall- und Schussgeräuschen gekommen war, deren Herkunft zunächst unklar war. Die Polizeiinspektion Geretsried musste in der Folge immer wieder aufwändige Einsätze fahren, konnte die Ursachen zunächst aber nicht ergründen. Bis im September 2023 bei zwei jungen Einheimischen bei Durchsuchungen Schreckschusswaffen, Vermummungen und diverse pyrotechnische Gegenstände beschlagnahmt werden konnten. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und an die sachleitende Staatsanwaltschaft München II abgegeben. Dies hielt die beiden Heranwachsenden offenbar nicht davon ab, zahlreiche weitere Straftaten zu begehen.
Nachdem besorgte Bürger in den Abendstunden des 9. Februar 2024 erneut mehrere Salven von „Schüssen“ gemeldet hatten, konnten Streifenwagenbesatzungen aus Geretsried und Wolfratshausen drei junge Männer im Alter von 15, 19 und 20 Jahren mit Schreckschusswaffen im Keller eines Wohnhauses stellen und in Gewahrsam nehmen. Eine weitere Schreckschusswaffe wurde in derselben Nacht bei einer Durchsuchung sichergestellt.
Anhaltspunkte aus den eigenen Ermittlungen und Hinweise aus dem Umfeld der Tatverdächtigen führten mit richterlichem Beschluss zur Beschlagnahme und umfangreichen Auswertung der Smartphones der Tatverdächtigen. Die Ermittler stießen bei den Auswertungen der Aufzeichnungen auf Belege für zahlreiche weitere Taten, für welche überwiegend bereits amtsbekannte Geretsrieder Jugendliche und die vorgenannten Tatverdächtigen verantwortlich waren.
Die hohe Zahl von Ermittlungsverfahren, die daraufhin eingeleitet werden mussten, führte dazu, dass bei der Polizeiinspektion Geretsried eigens dafür eine Ermittlungsgruppe (EG) eingerichtet wurde. Im Ergebnis konnten 18 Beschuldigte beweiskräftig ermittelt werden, 76 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet. Darunter Vergehen nach dem Waffengesetz, schwerwiegende Verkehrsstraftaten, Diebstähle, Hausfriedensbrüche, Sachbeschädigungen, gefährliche Körperverletzungen, Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch und eine Vielzahl an Ordnungswidrigkeiten welche gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen. Bei Durchsuchungen von 5 Objekten, die hieraus resultierten, wurde im April 2024 weiteres umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt und mehrere Beschuldigte legten Geständnisse ab.
Die Hauptakteure zeigten sich von den polizeilichen Maßnahmen jedoch unbeeindruckt. Was folgte, waren erneute Ingewahrsamnahmen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen von Gegenständen wie Waffen, Pyrotechnik und anderem. Zudem geriet der Vater eines der Hauptbeschuldigten in den Fokus der Ermittler. Dem 55-Jährigen wird Beihilfe zu einer Vielzahl von Straftaten vorgeworfen, welche vorrangig von seinem Sohn begangen wurden. Der Mann steht im Verdacht, seinen Sohn und andere Beteiligte mit seinem Pkw nach Taten von den Tatorten wegbracht und sich mit ihnen versteckt zu haben. Die Ermittlungsakten wurden der sachleitenden Staatsanwaltschaft München II vorgelegt, die Hauptbeschuldigten und den 55-Jährigen erwartet ein umfangreiches Strafverfahren.
Die drei Hauptbeschuldigten aus Geretsried im Alter von 19, 20 und 55 Jahren sind ferner für drei Brandstiftungen an Fahrzeugen in Geretsried und Bad Tölz mit einem Gesamtschaden im mittleren fünfstelligen Betrag verantwortlich. Diese Ermittlungen zur Brandlegung an den Fahrzeugen führen Ermittlungsbeamte der Kriminalpolizei Weilheim.
Daneben wurde das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen über die Ermittlungen gegen die Beschuldigten in Kenntnis gesetzt, woraus sich fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen sowie die Erwirkung von Waffen- und Sprengstoffbesitzverboten ergaben. Die Stadt Geretsried prüft derzeit weitere Sanktionen, wie ein Betretungsverbot für bestimmte Bereich der Stadt, welche gegen die Beschuldigten erlassen werden könnten.