Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich willkommen auf der Kontaktseite der Bayerischen Polizei.
Hier finden sie die für Ihr Bedürfnis vorgesehenen Kontaktmöglichkeiten.

Alle hier angebotenen Formen der Kontaktaufnahme sind für eilige Angelegenheiten nicht geeignet.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte über den Notruf 110 an Ihre Polizei.



Wenn Sie Opfer einer der nachfolgend aufgeführten Straftaten geworden sind, können Sie über den Link eine Anzeige erstatten.
Die eingehenden Anzeigen werden automatisch an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet.

  • Online-Auktionsbetrug
  • Diebstahl eines Fahrrades, Sachbeschädigung an einem Fahrrad, Unterschlagung eines Fahrrades
  • Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug, Diebstahl von Fahrzeugteilen, Diebstahl von Gegenständen aus einem unversperrten Kraftfahrzeug

Sollten Sie Opfer eines anderen Delikts geworden sein, werden Sie gebeten, sich mit der für Ihren Wohnort zuständigen Polizeidienststelle oder einer anderen Polizeidienststelle in Bayern in Verbindung zu setzen.

Sollte der Tatort nicht im Bereich des Freistaates Bayern liegen, werden Sie gebeten, das Onlineangebot der Polizei des betreffenden Bundeslandes zu nutzen.

Zur Online-Anzeige



Sie haben einen Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach erhalten, sind mit diesem nicht einverstanden und wollen gemäß § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz Einspruch einlegen?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach eingehen. 
Sie können den Einspruch hier auch auf elektronischem Weg einlegen.
Bitte beachten Sie, dass hierfür eine Authentifizierung per BayernID (Registrierung mit elektronischer ID) erforderlich ist.

Der Einspruch ist nur rechtzeitig, wenn dieser vor Fristablauf bei der Zentralen Bußgeldstelle eingeht.
Nach dieser Frist kann der Bußgeldbescheid nicht mehr abgeändert oder aufgehoben werden, da dieser dann rechtskräftig und vollstreckbar ist.

Die Erklärung muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden.

Zum Online-Einspruch



Sie haben eine Bürgerbenachrichtigung persönlich erhalten oder am Fahrzeug vorgefunden.

Hier erhalten Sie Informationen über den Verkehrsverstoß im Anzeigenbereich, also über 55 EURO und zusätzlich Bezahlmöglichkeiten bei einem Verstoß im Verwarnungsbereich bis 55 EURO.

Zum Bürger-Infoportal



Diese allgemeine Kontaktmöglichkeit nutzen Sie bitte, wenn Ihr Anliegen nicht unter die Kriterien der vorhergehenden Angebote fällt.

Zum Kontaktformular