15.01.2025, Polizeipräsidium Schwaben Süd/West

NEU-ULM. Ein Pkw-Fahrer geriet in der Nacht von Montag auf Dienstag in eine Polizeikontrolle. Dabei stellte sich heraus, dass er ohne Führerschein unterwegs war und unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stand. Sein Fahrzeug war weder versichert noch zugelassen. Im Fahrzeug entdeckten die Beamten gestohlenen Diesel sowie Einbruchswerkzeug. Durch die Ermittlungsrichterin wurde Haftbefehl erlassen.

In der Nacht auf Dienstag führte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Neu-Ulm gegen 01:30 Uhr in der Wileystraße im Stadtteil Ludwigsfeld eine Verkehrskontrolle bei einem 32-jährigen Pkw-Fahrer durch. Bereits zu Beginn der Kontrolle fiel den Beamten ein deutlicher Alkohol- und Dieselgeruch auf, den der Mann zunächst nicht erklären wollte.

Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte eine Alkoholisierung über dem gesetzlichen Grenzwert von 1,1 Promille. Außerdem gab der Mann den Konsum von Amphetamin zu. Die anschließende Überprüfung ergab, dass er weder im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war noch sein Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen oder versichert hatte. Die unrechtmäßig angebrachten Kennzeichen sollten den Anschein einer Zulassung und Versicherung erwecken.

Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten Einbruchswerkzeug sowie einen 20-Liter-Dieselkraftstoffkanister. Während der Kontrolle sprach ein Lkw-Fahrer die Polizisten an. Er berichtete, dass der Dieseltank seines Lkw, der am Montagnachmittag unweit der Kontrollstelle geparkt war, aufgebrochen und eine unbekannte Menge Dieselkraftstoff entwendet wurde. Aufgrund der Ermittlungen liegt der Verdacht nahe, dass der 32-Jährige den Kraftstoff gestohlen hat.

Zusätzlich fanden die Beamten weitere Gegenstände im Fahrzeug, deren Herkunft bislang ungeklärt ist. Es wird geprüft, ob sie aus anderen Straftaten stammen. Der Mann, der ohne festen Wohnsitz in Deutschland ist, wurde wegen Fluchtgefahr festgenommen. Die sachleitende Staatsanwaltschaft Memmingen beantragte gegen den Beschuldigten einen Haftbefehl insbesondere wegen des dringenden Tatverdachts des Diebstahls, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung. Der Beschuldigte wurde am frühen Nachmittag der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Memmingen vorgeführt, die einen Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte. Die Polizeibeamten brachten den Beschuldigten anschließend in eine bayerische Justizvollzugsanstalt. (PI Neu-Ulm)

 

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