Bundesweiter Aktionstag zur Bekämpfung der Geldautomatensprengungen
Die Fallzahlen im Bereich der Geldautomatensprengungen sind sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene rückläufig. Trotz dieser positiven Tendenz kann keine generelle Entwarnung gegeben werden. Die skrupellosen Täter nutzen zur Begehung von Geldautomatensprengungen hochgefährliche Sprengstoffe, durch welche eine Gefährdung für Anwohner entstehen kann. Darüber hinaus kommt es durch die Tatbegehung zu hohen Sachschäden in den Bankfilialen.
Die Polizeibehörden nahmen dies zum Anlass, in den Nächten vom 3. bis 5. Dezember 2024, eine zweitägige Kontrollaktion im gesamten Bundesgebiet durchzuführen. Unter der Koordination der Taskforce GAA-Sprengungen des Landeskriminalamtes Niedersachsen beteiligten sich neben der Bundespolizei die Polizei Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg sowie das Saarland.
Die in enger Zusammenarbeit mit den niederländischen Behörden durchgeführten Fahndungs- und Verkehrskontrollmaßnahmen konzentrierten sich, mit dem Ziel der Feststellung von Geldautomatensprengern, entlang der deutsch-niederländischen Grenze.
Bundesweit wurden mehr als 4000 Fahrzeuge kontrolliert und zwölf Personen festgenommen. Gegen sie lagen Haftbefehle u. a. wegen Einbruchs oder illegalen Aufenthalts vor. Zusätzlich wurden 84 Strafanzeigen gefertigt und 56 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei den Feststellungen aus anderen Phänomenbereichen handelt es sich überwiegend um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Verkehrsverstöße.
Aktionstag auch in Bayern
Grundsätzliches Ziel am Aktionstag in Bayern war es, die Präventionsmaßnahmen zu verstärken. Zahlreiche bayerische Geldautomatenstandorte wurden überprüft und bestreift. In Bayern wurden während des Aktionstags gezielte Kontrollen und Maßnahmen durchgeführt, an welchen sich nahezu alle Bayerischen Polizeiverbände beteiligten.
Ein weiterer Ansatz gegen das rücksichtslose Vorgehen dieser Banden, welche zumeist aus den Niederlanden zur Tatbegehung bis nach Bayern vorstoßen, sind präventive Risikoanalysen und diesbezügliche Beratungsgespräche mit den Banken, verbunden mit gezielten Empfehlungen und Umsetzungsmaßnahmen. Das gemeinsame Netzwerk zwischen den Banken und der Polizei wird bereits gelebt. Die Erweiterung und Intensivierung des Netzwerks sind jedoch zwingend nötig.
Aber auch die bewährt konsequente und beweissichere Strafverfolgung muss weiterhin ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieses Phänomens sein. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz in Bayern ist eng und erfolgreich, wie es zum Beispiel die Staatsanwaltschaft Bamberg und das Bayerische Landeskriminalamt in großen Verfahren gegen Geldautomatensprenger beweisen.
Gefahr für Leib und Leben
Die Bekämpfung von Geldautomatensprengungen ist nicht nur ein wirtschaftliches, sondern vor allem ein sicherheitsrelevantes Kriminalitätsphänomen. Bei den Sprengungen besteht eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben von unbeteiligten Personen. Durch die explosionsartigen Sprengungen werden nicht nur Geldautomaten zerstört, sondern auch Gebäude schwer beschädigt, was Anwohner und Passanten gefährdet. Daher hat die Bekämpfung in Bayern weiterhin oberste Priorität!
Zur aktuellen Lage in Bayern
Wenngleich auch Bayern im bundesweiten Vergleich der Jahre 2022 und 2023 eine Reduzierung der Sprengungen (2022: 37 / 2023: 21) verzeichnen konnte, ist mit Stichtag 05.12.2024 und 20 Geldautomatensprengungen (davon ein Versuch) in Bayern für das Jahr 2024 aktuell von keiner konkreten Entspannung dieser gefährlichen und nach wie vor bundesweit aktuellen Phänomenlage auszugehen.
Bereits zum Halbjahr 2024 (14 Sprengungen zum 30.06.2024) wurde sowohl die Gesamtsachschadenssumme (2023 gesamt ca. 2,5 Mio. Euro) als auch die Gesamtbeutesumme (2023 gesamt ca. 1,1 Mio. Euro) bereits überschritten.
Aktuell (Stichtag 05.12.2024) bewegen sich die Schadenssumme bei ca. 4 Mio. EUR, die Beutesumme bei 1,6 Mio. EUR.
Ausblick
Der gemeinsam über die Länder- und Bundesgrenzen hinweg durchgeführte Aktionstag zeigt, dass der koordinierte Einsatz von Sicherheitsbehörden ein wirksames Mittel ist, um Geldautomatensprenger abzuschrecken und die Bevölkerung zu schützen. Das BLKA wird die Zusammenarbeit mit den Banken weiter ausbauen, die enge und gute Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften intensivieren und die polizeilichen Maßnahmen kontinuierlich anpassen.
München, 05. Dezember 2024