17.07.2024, Polizeipräsidium Niederbayern

Niederbayern: Arbeitstagung der Ostbayerischen Verkehrssicherheitsaktion in Straubing

STRAUBING. Am vergangenen Donnerstag (11.07.204) fand beim Polizeipräsidium Niederbayern die 36. Arbeitstagung der Ostbayerischen Verkehrssicherheitsaktion (OVSA) statt.

Die OVSA wurde im Jahr 1988 durch das damalige Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz initiiert, um junge Fahrerinnen und Fahrer zu erreichen und für die Gefahren des Straßenverkehrs zu sensibilisieren. Die „Jungen Erwachsenen“, also die Verkehrsteilnehmenden im Alter von 18 bis 24 Jahren, sind in den Unfallstatistiken oft überrepräsentiert, weshalb in der Verkehrssicherheitsarbeit ein besonderer Schwerpunkt auf diese Zielgruppe gelegt wird. 

Zur diesjährigen Arbeitstagung fanden sich Vertreter des TÜV Süd, der Verkehrswachten Niederbayern und Oberpfalz, des Bundes gegen Alkohol und Drogen Nord- und Südbayern, des ADAC Nordbayern, Beauftragte verschiedener Schulen aus diesen Regierungsbezirken sowie Vertreter der Polizeipräsidien Niederbayern und Oberpfalz in Straubing ein.

Nach der Vorstellung der Unfallstatistiken für Ostbayern lag der thematische Schwerpunkt der Tagung in diesem Jahr auf dem Konsum von Betäubungsmitteln im Allgemeinen und Cannabis im Besonderen sowie den damit verbundenen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Ein Kriminalbeamter der Kriminalpolizei Straubing informierte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer praxisnah zu diesem wichtigen und brandaktuellen Thema. 

Die Polizeipräsidien Niederbayern und Oberpfalz ziehen zur diesjährigen Arbeitstagung eine positive Bilanz. Polizeioberrat Andreas Urban stellt fest: „Nach der Teillegalisierung von Cannabis war es uns ein besonderes Anliegen, die Akteure der OVSA zu diesem Thema auf den neuesten Stand zu bringen. Die  jungen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen ganz besonders jetzt für die Gefahren des Konsums von Betäubungsmitteln sensibilisiert werden.

Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die eigene Fahrtauglichkeit immer im Blick zu haben und im Zweifel das Fahrzeug stehen zu lassen. Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln kann ein Straf- oder Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Zudem droht ein Fahrverbot oder schlimmstenfalls der Entzug der Fahrerlaubnis.

Die nächste Arbeitstagung wird im Jahr 2025 im Bereich des Polizeipräsidiums Oberpfalz stattfinden.


Veröffentlicht: 17.07.2024, 09.45 Uhr

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