06.12.2024, Bayerisches Landeskriminalamt

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Gießen und des Bayerischen Landeskriminalamtes

Gestern wurden im Rahmen eines Rauschgift-Ermittlungsverfahrens der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) Nordbayern unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Gießen an insgesamt acht Objekten im Wetteraukreis, im Landkreis Offenbach sowie in Hanau Durchsuchungsbeschlüsse sowie vier Haftbefehle vollstreckt.


Schlag gegen die Rauschgiftkriminalität - Vollzug von Haftbefehlen und Durchsuchungsbeschlüssen

Gießen/München – Am frühen Donnerstagmorgen (05.12.2024) wurden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Kokain) der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift Nordbayern (Gemeinsame Dienststelle des Bayerischen Landeskriminalamts und des Zollfahndungsamts München) unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Gießen an insgesamt acht Objekten im Wetteraukreis, im Landkreis Offenbach sowie in Hanau Durchsuchungsbeschlüsse sowie vier Haftbefehle vollstreckt. Aufgrund entsprechender Gefährdungsaspekte erfolgten die Maßnahmen unter Einsatz von Spezialeinheiten sowie Unterstützung der Hessischen Polizei.

Die Maßnahmen resultierten aus einer bereits Anfang Juli 2024 erfolgten Sicherstellung von ca. sechs Tonnen Holz-Kaffee-Pellets aus Kolumbien, in denen Kokain gelöst war. Laut toxikologischem Gutachten beläuft sich der Reinwert des in den Pellets gelösten Kokains auf mindestens 45 Kilogramm. Den zwischen 24 und 62 Jahre alten deutschen, serbischen und türkischen Staatsangehörigen wird vorgeworfen, am Transport der Pellets nach Deutschland beteiligt gewesen zu sein.

Im Rahmen der Durchsuchungs- und Festnahmeaktion konnten geringe Mengen Betäubungsmittel, ein fünfstelliger Bargeldbetrag sowie diverse Kommunikationsmittel sichergestellt werden.

Nachdem vier der Beschuldigten am Vormittag durch den zuständigen Haftrichter des Amtsgerichts Gießen die Haftbefehle verkündet wurden, befinden sich diese nunmehr in hessischen Justizvollzugsanstalten.

Weitere Auskünfte behält sich die Staatsanwaltschaft Gießen vor (Tel-Nr.: 0641 / 934 -  3230 bzw. 3321).

 

München, 06.12.2024