Durchsuchungen wegen Hassbotschaften im Netz auch in Bayern
München – Am heutigen Donnerstag, 06.06.2024, gingen Polizei und Staatsanwaltschaften auch in Bayern im Zuge des zehnten bundesweiten Aktionstags gegen Hasspostings gegen Verfasser von Hassbotschaften im Internet vor. Die Polizei durchsuchte bei 12 beschuldigten Personen in Bayern. Bei einer weiteren Person erfolgte eine Beschuldigtenvernehmungen im Zusammenhang mit Hasspostings.
Die Personen stehen im Verdacht, insbesondere in sozialen Netzwerken Straftatbestände der Volksverhetzung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, der Bedrohung, Beleidigung und übler Nachrede begangen zu haben und öffentlich zu Straftaten aufgefordert zu haben.
Konkrete Beispiele für Hasspostings
- Ein Beschuldigter postete auf Social Media (Instagram) ein Video, auf dem eine Person über das „gendern“ im Alltag und die schwierige Situation queerer Menschen spricht. Der Beschuldigte kommentierte das Video mit einem Aufruf zum Ertränken dieser Personen.
- Ein Beschuldigter diffamierte auf einer Online-Plattform, welche dem grundsätzlichen informellen Austausch ausgerichtet ist, andere ethnisch-religiöse Gruppen (Jesiden), beleidigte diese und rief zu Straftaten gegen diese Gruppe auf.
„Diskriminierung, Ausgrenzung und Hass trifft häufig Minderheiten, aber auch Menschen, die sich für unsere Demokratie und unsere Werte nach Kräften einsetzen. Gerade die Betroffenen von Hasskriminalität sehen sich den Anfeindungen oft wehrlos ausgeliefert und fühlen sich allein gelassen. Umso wichtiger ist es, klare Zeichen gegen Hasskriminalität im virtuellen wie analogen Raum zu setzen und den Betroffenen ein konsequentes Vorgehen zu vermitteln.“
Michael Weinzierl, Beauftragter der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus
"Wir verfolgen Hass und Hetze dort, wo solche Äußerungen die Grenzen zur Strafbarkeit überschreiten. Wer solche Straftaten begeht, darf nicht glauben, dass im Internet andere Regeln gelten als im analogen Raum. Durchsuchungsmaßnahmen wie die heutigen dienen dazu, die notwendigen Beweismittel zu sichern, um die Täterinnen und Täter aus der vermeintlichen Anonymität heraus ans Licht zu bringen und ihnen die Konsequenzen ihrer Taten bewusst zu machen.“
David Beck, Beauftragter der Bayerischen Justiz bei der Generalstaatsanwaltschaft München zur strafrechtlichen Bekämpfung von Hate Speech
Bei den tatverdächtigen Personen in Bayern handelt es sich um 11 Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 19 und 81 Jahren. Die Einsatzkräfte vernahmen die Beschuldigten und beschlagnahmten Beweismittel, darunter Mobiltelefone und Laptops.
Die bayerischen Maßnahmen teilen sich wie folgt auf:
- Polizeipräsidium Mittelfranken, Nürnberg, 1 Objekt, 1 beschuldigte Person
- Polizeipräsidium München, München / Landkreis München, 6 Objekte, 6 beschuldigte Personen
- Polizeipräsidium Niederbayern, Landkreis Rottal-Inn, 1 Objekt, 1 beschuldigte Person
- Polizeipräsidium Oberbayern Nord, Landkreis Dachau, Landkreis Neuburg-Schorbenhausen, Landkreis Erding, 3 Objekte, 3 beschuldigte Personen
- Polizeipräsidium Schwaben Nord, Landkreis Augsburg, 1 Objekt, 2 beschuldigte Personen
Gesamt: 12 Objekte / 13 beschuldigte Personen
Rückfragen zu den Ermittlungsverfahren bitten wir an die örtlich zuständigen Polizeipräsidien oder Staatsanwaltschaften zu richten.
Polizeiliche Tipps gegen Hass im Netz stellt das Bayer. Landeskriminalamt unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.polizei.bayern.de/mam/praevention/210914_vkwim_faltblatt-hasspostings.pdf
München, 06.06.2024