21.01.2025, Bayerisches Landeskriminalamt

München/Ingolstadt – Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat im August 2024 Anklage im Fall des gestohlenen Goldschatzes aus dem kelten römer museum manching zum Landgericht Ingolstadt erhoben. Am 21.01.2025 beginnt nun der Prozess um einen der spektakulärsten Diebstähle Bayerns und eine bundesweite Einbruchserie bis hin nach Österreich.


Prozessbeginn vor dem Landgericht Ingolstadt im Fall des Manchinger Golddiebstahls

Manching ist der Schlüssel zu einer über zehnjährigen Einbruchsserie

Laut Anklagevorwurf brachen die vier Angeklagten Männer im Alter zwischen 43 und 52 Jahren in der Nacht vom 21.11.2022 auf den 22.11.2022 in das kelten römer museum manching mit Hilfe von schweren Brechwerkzeugen ein und entwendeten den dort ausgestellten keltischen Goldschatz im Wert von 1.542.144 Euro sowie drei weitere Goldmünzen. Der Goldschatz gilt als der größte keltische Goldfund des 20. Jahrhunderts.

Der kulturelle und wissenschaftliche Schaden ist nicht ersetzbar.

Um unentdeckt zu bleiben, sabotierten die Angeklagten - so der Anklagevorwurf - vorab einen Netzknotenpunkt der Telekom in Manching, sodass zeitweise in über 13.000 Haushalten Internet und Telefonie ausfielen und 14 Mobilfunkstandorte zusammenbrachen. Die Angeklagten umgingen damit erfolgreich die Alarmanlage des Museums.

Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) übernahm noch am Tattag die Ermittlungen und richtete die 25-köpfige Sonderkommission (SOKO) „Oppidum“ zur Bearbeitung des Falls ein.

 

Diese rekonstruierte die Tatnacht detailliert wie folgt:

DatumÖrtlichkeit

Zerstörung Glasfaserkabel
Gewaltsames Öffnen der Zugangstüre
Gewaltsames Öffnen der Innentüre
Zerstörung des Schutzes des keltischen Goldschatzes
Aufbrechen der Vitrine
Verlassen des Museums durch vorher aufgebrochene Türe

um 00:31 Uhr
um 01:26 Uhr
um 01:30 Uhr
um 01:31 Uhr
um 01:31 Uhr
um 01:35 Uhr

Am Dienstag den 18.07.2023 gelang den Ermittlerinnen und Ermittlern nach akribischer Ermittlungsarbeit schließlich die Festnahme der Angeklagten in Schwerin, im Landkreis Ludwigslust-Parchim und in Halle (Westfalen). Die Durchsuchung relevanter Objekte führte u. a. zur Sicherstellung von 18 Goldklumpen (ca. 500 Gramm) und unzähligen Aufbruchswerkzeugen. Ein numismatisches Fachgutachten der archäologischen Staatssammlung in München betätigte, dass es sich bei den Klumpen um einen kleinen Teil des Manchinger Goldes handelt, welches eingeschmolzen wurde. Der Rest ist bislang weiterhin verschollen.

Eine am Manchinger Museum gesicherte DNA-Spur führte zuerst über Spur/Spur-Treffer zu weiteren Einbrüchen, bei welchen sich der gleiche Modus Operandi feststellen ließ.  Im Fortgang wertete die Soko hunderte Akten aus dem gesamten Bundesgebiet und Österreich aus. Vor allem die akribische Kleinstarbeit, DNA-Analytik und umfangreiche kriminaltechnische Untersuchungen führten innerhalb von 20 Monaten Ermittlungen zur Identifizierung der Schweriner Gruppe und dann auch zur Anklage der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, welche ihnen darin 31 weitere Einbruchsdiebstähle vorwirft. Diese reichen bis in das Jahr 2014 zurück. Festgestellte frühere Taten sind bereits verjährt.

DatumÖrtlichkeitLand

03.03.2014
15.04.2014
18.04.2014
30.11.2014
27.04.2015
04.04.2016
07.09.2017
04.10.2017
04.11.2017
06.11.2017
04.04.2018
06.04.2018
09.04.2018
10.04.2018
02.09.2018
17.10.2018
16.09.2019
14.10.2019
02.03.2020
05.10.2020
23.11.2020
30.11.2020
05.10.2021
01.11.2021
14.03.2022
27.03.2022
19.04.2022
04.10.2022
24.10.2022
25.10.2022
14.11.2022

in Nienhagen (Supermarkt)
in Pressath (Einkaufszentrum)
in Edermünde (Spielcasino)
in Winsen (Supermarkt)
in Bad Aibling (Zulassungsstelle)
in Maßbach (Supermarkt)
in Mistelbach (Supermarkt)
in Krems (Supermarkt)
in Heilsbronn (Supermarkt)
in Neustadt (Schnellrestaurant)
in Minden/Hüllhorst (Supermarkt)
in Altenbeken (Supermarkt)
in Bad Arolsen (Tankstelle)
in Nieheim (Baumarkt)
in Querfurt (Tankstelle)
in Weida (Zulassungsstelle)
in Heiligengrabe (Supermarkt)
in Jembke (Supermarkt)
in Krummesse (Supermarkt)
in Karow (Tankstelle)
in Karstädt (Supermarkt)
in Friedrichstadt (Supermarkt)
in Manching (Telekom-Verteiler)
in Gyhum/Bockel (Schnellrestaurant)
in Schwarzheide (Tankstelle)
in Hausen/Würzburg (Raststätte)
in Bispingen (Schnellrestaurant)
in Querfurt (Tankstelle)
in Hauneck (Supermarkt)
in Ruhla (Supermarkt)
in Hohenahr (Telekomhaus)

Niedersachsen (DNA-Treffer)
Bayern (DNA-Treffer)
Hessen (DNA-Treffer)
Niedersachsen (DNA-Treffer)
Bayern (DNA-Treffer)
Bayern
Österreich
Österreich (DNA-Treffer)
Bayern (DNA-Treffer)
Bayern
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Brandenburg
Niedersachsen
Schleswig-Holstein
Mecklenburg-Vorpommern
Brandenburg
Schleswig-Holstein
Bayern
Niedersachsen
iBrandenburg (DNA-Treffer)
Bayern
Niedersachsen
Sachsen-Anhalt
Hessen
Thüringen (DNA-Treffer)
Hessen

Die Vorgehensweise dieser Gruppierung war dabei ausweislich der Ermittlungen seit mittlerweile Jahrzehnten gleich und kann wie folgt beschrieben werden:Vor den eigentlichen Einbrüchen wurden immer Kabel in Verteilerkästen oder sogar in Verteilerhäusern der Telekom gekappt, um die Internet- und Telefonversorgung der gesamten Umgebung stillzulegen. Dadurch leiteten an den Einbruchsobjekten installierte Alarmanlagen einen Alarmfall nicht mehr weiter, so dass man am und im Objekt über Stunden hinweg ungestört agieren konnte.

Zudem wurde vor Ort ein Störsender (sog. Jammer) platziert, um eine eventuell noch vorhandene Funkverbindung der Alarmanlage ebenso zu unterdrücken.

Nachdem man sich dann gewaltsam Zutritt zum Objekt verschafft hatte, wurden oftmals sämtliche Sicherheitselektronik zerstört und letztendlich die dort befindlichen Tresore und Geldautomaten mithilfe von Flex-Elektrowerkzeugen aufgeschnitten, um daraus das Bargeld entwenden zu können. Der Prozessbeginn ist nun das Ende einer über zehn Jahre andauernden Einbruchsserie. Viele der Taten wurden von den damaligen Ermittlungsdienststellen bereits zu den Akten gelegt und galten als ungeklärt. Jetzt ist die lange Liste an vergangenen Taten ein wesentlicher Bestandteil der Anklage.

München, 21.01.2025