1857. Sicherheit auf dem Christkindlmarkt
1858. Unfall führt zu Kohlenmonoxidvergiftung; drei Personen verletzt – Riem
1859. Organisierter Callcenterbetrug; sog. Schockanruf; ein Tatverdächtiger festgenommen – Moosach
1860. Präventionshinweise der Polizei zur Verkehrssicherheit im Winter
1857. Sicherheit auf dem Christkindlmarkt
Das weltpolitische Geschehen im Jahr 2024 ist vor allem durch den weiterhin anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie die Entwicklungen im Nahost-Konflikt geprägt. Daneben wirkten sich mehrere islamistisch motivierte Anschläge und auch Messerangriffe auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in Deutschland aus. Vor diesem Hintergrund misst auch das Polizeipräsidium München der diesjährigen Advents- und Weihnachtszeit unter Gefährdungsgesichtspunkten grundsätzlich eine besondere Bedeutung bei.
Dem Polizeipräsidium München, das im engen Austausch mit den anderen Sicherheitsbehörden steht, liegen aktuell aber keine Erkenntnisse oder Hinweise vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung speziell für Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Adventszeit, insbesondere für Christkindlmärkte, ableiten lässt.
Die Münchner Polizei wird die Veranstaltungen in der Vorweihnachtszeit mit dem seit Jahren bewährten und stetig fortentwickelten Einsatzkonzept zu den Christkindlmärkten in der Stadt und im Landkreis München schützen.
Dabei sind sowohl uniformierte als auch zivile Kräfte insbesondere auf den zentralen innerstädtischen Christkindlmärkten unterwegs, die auch von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei, der Münchner Einsatzhundertschaften und der Taschendiebfahndung unterstützt werden.
Darüber hinaus hat die Stadt München seit Jahren einen Sicherheitsdienst beauftragt, der mit Ordnerstreifen auf dem Areal unterwegs ist.
Aufgrund der aktuellen Änderung des Waffengesetzes, das bundesweit zum 31.10.2024 in Kraft getreten ist, dürfen Teilnehmer an einer öffentlichen Veranstaltung, wie z. B. einem Christkindlmarkt, keine Messer mehr mitführen. Die Polizei wird ergänzend bei begründeten Verdachtsfällen sowohl selektive Taschenkontrollen als auch Personenkontrollen durchführen.
Die Videoüberwachung am Marienplatz und in der Fußgängerzone während des Christkindlmarktes hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt. Dieses Jahr werden an verschiedenen Standorten insgesamt 17 Kameras angebracht. Dadurch können Sicherheitsstörungen schnell erkannt und in der Folge die erforderlichen Maßnahmen veranlasst werden.
Auch dieses Jahr stehen wir mit den zuständigen Sicherheitsbehörden in engem Kontakt, um die Sicherheit für die Besucher der Christkindlmärkte im Bereich des Polizeipräsidiums München zu gewährleisten. Die Betonelemente, Pflanztröge und technischen Sicherungen sind eine Maßnahme des KVR. Das Polizeipräsidium München wie auch unter anderem die zuständige Branddirektion wurden dabei in die Planungen mit einbezogen.
1858. Unfall führt zu Kohlenmonoxidvergiftung; drei Personen verletzt – Riem
Am Donnerstag, 21.11.2024, gegen 18:30 Uhr, befanden sich drei Personen in einem Wohnmobil am Riemer See. Hierbei handelte es sich um eine 28-Jährige Frau, eine 53-Jährige und einen 54-Jährigen (alle mit italienischer Staatsangehörigkeit und ohne festen Wohnsitz in Deutschland).
In ihrem Wohnmobil, indem sich noch ein Hund befand, kochten sie mit Hilfe eines Gaskochers. Mutmaßlich aufgrund unvollständiger Verbrennung kam es zu einem starken Anstieg der Kohlenmonoxidwerte in dem Wohnmobil. Die zwei Frauen verloren dabei das Bewusstsein, der Mann konnte sich vor die Tür retten. Über Umwege verständigte er den Notruf. Die zwei Frauen konnten durch die Feuerwehr gerettet werden. Alle drei Personen wurden durch vom Rettungsdienst erstversorgt und in verschiedene Krankenhäuser zur intensivmedizinischen Behandlung gebracht.
Der Hund wurde durch eine Polizeistreife nach Kontaktaufnahme mit der Tierklinik Haar ins Tierheim in Riem gebracht. Laut Tierklinik ist er nicht akut behandlungsbedürftig.
Die weiteren Ermittlungen werden durch das Kommissariat 13 geführt. Bislang ergaben sich keine Hinweise auf strafbares Handeln. Es wird von einem Unfallgeschehen ausgegangen.
1859. Organisierter Callcenterbetrug; sog. Schockanruf; ein Tatverdächtiger festgenommen – Moosach
Am Donnerstag, 21.11.2024, gegen 08:30 Uhr, wurde ein über 70-Jähriger mit Wohnsitz in München mit unterdrückter Telefonnummer zu Hause angerufen. Der männliche Anrufer gab sich als Arzt aus und teilte ihm dabei mit, dass die Tochter des Angerufenen an Krebs erkrankt sei und für deren Behandlung nun ein Medikament erforderlich ist, welches über Hunderttausend Euro kostet.
Daraufhin organisierte der Angerufene mehrere Zehntausend Euro und übergab dieses vormittags auf der Straße in einem Kuvert an eine männliche Person. Dieser Abholer konnte kurz nach der Übergabe durch Einsatzkräfte der Polizei festgenommen werden. Das Geld wurde sichergestellt und der über 70-Jährige wurde von der Polizei darüber informiert, dass er Opfer einer Betrugstat geworden ist.
Es handelt sich bei dem Festgenommenen um einen 29-Jährigen mit polnischer Staatsangehörigkeit und ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Er wird im Laufe des Freitags, 22.11.2024 einem Ermittlungsrichter zur Klärung der Haftfrage vorgeführt.
Die weiteren Ermittlungen insbesondere ob der Abholer auch bei anderen gleichgelagerten Taten beteiligt war, werden durch das Kommissariat 61 (Callcenterbetrug) geführt.
1860. Präventionshinweise der Polizei zur Verkehrssicherheit im Winter
Aufgrund des Schneefalls und der niedrigen Temperaturen in diesen Tagen weist die Münchner Polizei anlassbezogen darauf hin, dass es einige Dinge zu beachten gilt, um bei entsprechenden Witterungsverhältnissen sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können.
Wer bei Schnee oder Glatteis noch mit Sommerreifen am Kfz unterwegs ist, gefährdet sich und andere.
Zudem sollte vor jeder Fahrt gewährleistet werden, dass Fahrzeugführer freie Sicht in alle Richtungen haben. Kleine Gucklöcher erfüllen diese Anforderungen nicht. Außerdem muss vor der Fahrt das komplette Fahrzeug, vor allem das Fahrzeugdach vom Schnee befreit werden, denn hier besteht die Gefahr, dass während der Fahrt oder beim Bremsen der Schnee verrutscht. Dadurch können die eigene Sicht beeinträchtigt oder andere behindert oder gefährdet werden.
Insbesondere jetzt ist die eigene Geschwindigkeit den Witterungsverhältnissen und dem Verkehrsgeschehen anzupassen. An dieser Stelle weisen wir insbesondere auf ausreichenden Sicherheitsabstand zum Vorrausfahrenden und Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrern hin.
Bei allen Verstößen sind Bußgelder möglich. Vor allem geht es jedoch um die Verkehrssicherheit, sodass alle gefahrlos am Straßenverkehr teilnehmen können. Die Münchner Polizei wünscht allen eine unfallfreie Fahrt.“