Festnahme von syrischen Schleusern nach Großschleusung | Die Kriminalpolizeiinspektion Memmingen ermittelt mehrere Monate mit Unterstützung von nationalen und internationalen Behörden
MEMMINGEN / LEIPZIG. Am 30.12.2023 kam es in Memmingen zu einer Großschleusung von insgesamt 32 geflüchteten syrischen Staatsangehörigen. Die daraufhin geführten Ermittlungen, die unter anderem durch Spezialeinsatzkräfte aus Österreich und Slowenien sowie der Bundespolizei und der Sächsischen Polizei unterstützt wurden, ergaben bisher insgesamt neun Schleusungen, vier Tatverdächtige und zwei Verhaftungen. Die Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Memmingen dauern weiter an.
Am 30.12.2023 waren die 32 Personen von zunächst Unbekannten auf der Ladefläche eines Lkws unter menschenunwürdigen Bedingungen von Slowenien über Österreich in die Bundesrepublik Deutschland eingeschleust und dort im Stadtgebiet Memmingen und Grünenfurt abgesetzt worden. Der Kriminalpolizei Memmingen gelang es nach mehrmonatigen, auch international mit Spezialeinsatzkräften aus Österreich und Slowenien geführten, Ermittlungen, die für die Schleusung verantwortliche Tätergruppierung aus Leipzig zu ermitteln. Diese stand im Fokus der eigens gegründeten Ermittlungsgruppe „Pampa“ des unter anderem für die Bekämpfung von Schleusungskriminalität zuständigen Kommissariats der Memminger Kriminalpolizei. Bei den Beschuldigten handelte es sich um vier syrische Staatsangehörige im Alter von 21, 22, 23 und 31 Jahren, die sich zur gewerbsmäßigen Begehung von Schleusungen zusammenschlossen. Die Gruppierung ging hierbei äußerst rücksichtlos vor. Unter anderem bekamen die Geschleusten während der Fahrt in der Regel weder etwas zu essen noch zu trinken und es gab keinerlei Pausenzeiten.
Bereits Mitte Mai 2024 gelang es den Ermittlern, zusammen mit der Bundespolizei, einen der Haupttäter bei einer weiteren Schleusung im deutsch-österreichischen Grenzgebiet bei Schleching im Landkreis Traunstein auf frischer Tat nach der Einreise festzunehmen. Dieser hatte versucht, 17 Personen syrischer Nationalität mit einem zuvor angemieteten Kleintransporter unter den beschriebenen prekären Bedingungen von Slowenien über Österreich nach Deutschland zu schleusen. Darunter befanden sich auch drei Kinder im Alter von zwei, acht und zehn Jahren. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Memmingen erließ gegen den Schleuser Untersuchungshaftbefehl.
Mitte September 2024 erfolgte in enger Kooperation mit den Polizeibehörden des Freistaats Sachsen die Festnahme eines zweiten Haupttäters in Leipzig. Dieser wurde ebenfalls dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Memmingen vorgeführt. Auch in diesem Fall wurde Untersuchungshaft anordnet. Bei den durchgeführten Wohnungsdurchsuchungen im Großraum Leipzig konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden. Die Auswertung wird noch längere Zeit in Anspruch nehmen.
Insgesamt belegen die Ermittlungen der Memminger Kriminalpolizei neun Schleusungsfahrten mit insgesamt 61 geschleusten Personen, die meist aus Syrien stammten. Die in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Memmingen geführten Ermittlungen zu den möglichen Komplizen im In- und Ausland dauern weiter an. Es wird darauf hingewiesen, dass zu einer rechtskräftigen Verurteilung weiterhin die Unschuldsvermutung gilt. (KPI Memmingen)
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