WOLFRATSHAUSEN, LKR. BAD TÖLZ-WOLFRATSHAUSEN. In den frühen Morgenstunden, 2. Oktober 2024, soll es nahe eines Getränkemarktes in Wolfratshausen zu einem Raubdelikt gekommen sein. Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich nun heraus, dass die Tat durch das vermeintliche Opfer vorgetäuscht wurde. Gegen den 20-Jährigen wurde nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Zeugenaufruf vom 2. Oktober wird widerrufen.
Wie bereits berichtet, soll es in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch (2. Oktober 2024), gegen 1.30 Uhr in Wolfratshausen zu einem Angriff und einer Bedrohung zum Nachteil eines 20-jährigen Mannes gekommen sein. Im Rahmen der polizeilichen Aufnahme gab das Opfer an, dass ihm bei der Tat seine Geldbörse und Medikamente entwendet wurden.
Das zuständige Fachkommissariat 2 der Kriminalpolizeiinspektion Weilheim übernahm wegen des Verdachts eines schweren Raubdeliktes die Ermittlungen. Zur Klärung des Sachverhalts wandten sich die Ermittler mit einem Zeugenaufruf auch an die Öffentlichkeit.
Im Zuge der aufwendig geführten Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Tat durch das vermeintliche Opfer erfunden wurde. Der 20-Jährige berichtigte im Rahmen der Ermittlungen seine Aussage dahingehend. Ihn erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat.
Der Zeugenaufruf vom 2. Oktober 2024 wird somit widerrufen.
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