20.09.2024, Polizeipräsidium München

Medieninformation der Polizei München vom 20.09.2024

1464.   Verkehrsunfallflucht; eine Person leicht verletzt - Ramersdorf

1465.   Verkehrsunfall mit E-Scooter; zwei Personen verletzt - Hasenbergl

1466.   Organisierter Callcenterbetrug; sog. Schockanruf - Milbertshofen

1467.   Größerer Polizeieinsatz - Krailling

1468.   Versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung an Linienbus; Zeugenaufruf - Unterföhring


1464.   Verkehrsunfallflucht; eine Person leicht verletzt - Ramersdorf 

Am Donnerstag, 19.09.2024, gegen 16:55 Uhr, befuhren ein 25-Jähriger mit Wohnsitz in Starnberg, sowie ein 24-Jähriger mit Wohnsitz in München gemeinsam auf einem E-Scooter die Görzer Straße stadtauswärts. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht abschließend geklärt, welche der beiden Personen als Fahrzeugführer des E-Scooters fungierte.

Die beiden Beteiligten stürzten im weiteren Verlauf alleinbeteiligt mit dem E-Scooter. Der 24-Jährige blieb mittig auf der Fahrbahn, neben dem E-Scooter, liegen. Zum gleichen Zeitpunkt befuhr ein bislang unbekannter Fahrerzeugführer mit einem bislang unbekannten Pkw die Görzer Straße stadteinwärts. Der unbekannte Fahrzeugführer hielt zunächst, fuhr jedoch nach kurzer Zeit wieder an und über den E-Scooter, sowie das Bein des am Boden liegenden 24-Jährigen. Anschließend flüchtete der Fahrzeugführer in die Chiemgaustraße.

Der 24-Jährige wurde dadurch verletzt und musste durch einen hinzugezogenen Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden.

Am E-Scooter entstand ein leichter Sachschaden.

Bei den beiden Beteiligten ergaben sich Hinweise, dass diese zum Unfallzeitpunkt unter Alkoholeinfluss standen, weshalb bei beiden eine Blutentnahme durchgeführt wurde.

Im Rahmen der Unfallaufnahme wurden die eingesetzten Polizeibeamten durch den 25-Jährigen beleidigt. Beide Beteiligte wurden wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr angezeigt. Der 25-Jährige wurde zudem wegen Beleidigung angezeigt.

Die weitere Sachbearbeitung wurde durch die Verkehrspolizei München übernommen.

Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise zum Unfallhergang, im Bereich der Görzer Straße auf Höhe Hausnummer 54 (Ramersdorf) machen können, werden gebeten, sich mit dem Unfallkommando, Tegernseer Landstraße 210, 81549 München, Tel.: 089 6216-3322, in Verbindung zu setzen.


1465.   Verkehrsunfall mit E-Scooter; zwei Personen verletzt - Hasenbergl 

Am Mittwoch, 18.09.2024, gegen 09:20 Uhr, befuhr eine 33-Jährige mit Wohnsitz in München, verbotswidrig gemeinsam mit einer 6-jährigen Familienangehörigen auf einem E-Scooter die Riemerschmidstraße in Richtung Weitlstraße. Im weiteren Verlauf stürzten beide mit dem E-Scooter zu Boden.

Sie wurden durch den Sturz verletzt und mussten durch einen hinzugezogenen Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht werden.

Während der Unfallaufnahme kam es zu keinen Verkehrsbehinderungen.

Die weitere Sachbearbeitung wurde von der Münchner Verkehrspolizei übernommen

Hinweise der Münchner Verkehrspolizei:
Alleinnutzung

E-Scooter dürfen nur von einer Person benutzt werden. Bei der Benutzung von mehreren Personen wird das Bremsen, Lenken und Abbiegen aufgrund der Fahrphysik des E-Scooters zur Herausforderung und ein sicheres Fahren ist nicht mehr möglich. Wer sich nicht an diese Vorgabe hält, handelt ordnungswidrig.

Keine Helmpflicht
Wie beim Fahrradfahren besteht auch für E-Scooter keine Helmpflicht. ABER: Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen! Tragen Sie deshalb zur eigenen Sicherheit stets einen Helm. Er schützt Sie vor schweren Folgen bei einem Unfall.

Mindestalter
Der Fahrer oder die Fahrerin müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Fahrbahnbenutzung
Elektrokleinstfahrzeuge müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden müssen sie die Fahrbahn nutzen. Der Gehweg ist tabu! E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren! Wer mit einem E-Scooter abbiegt, muss vorhandene Fahrtrichtungsanzeiger benutzen oder wie beim Fahrradfahren Handzeichen geben. Beim Abstellen muss darauf geachtet werden, dass ordnungsgemäß geparkt und niemand behindert wird. Weiter sind Informationen der Kommunen und Anbieter über die Abstellmöglichkeiten zu beachten.

Höchstgeschwindigkeit
Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Elektrokleinstfahrzeuge beträgt 20 km/h. Wer sein Elektrokleinstfahrzeug technisch so verändert, dass es schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen.

Kein Alkohol
ACHTUNG: Kein Alkohol- und Betäubungsmittelkonsum vor und während der Fahrt! Für E-Scooter gelten die gleichen Vorschriften wie für Kraftfahrzeugführer.

Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge:

  • Wer mit 0,5 – 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
  • Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an.
  • Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht sind es mindestens 12 Monate.
  • Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.

Handynutzung
Wie beim Autofahren heißt es auch bei E-Scootern: Hände weg vom Handy oder Smartphone!

Versicherung und Zulassung
Für Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen! Es kann ein Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Strafverfahren drohen.

1466. Organisierter Callcenterbetrug; sog. Schockanruf - Milbertshofen 

Am Donnerstag, 19.09.2024, gegen 17:45 Uhr, erhielt eine über 80-Jährige einen Anruf von einer ihr unbekannten männlichen Person. Diese gab sich als Polizeibeamter aus und teilte ihr mit, dass ihre Tochter angeblich einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hätte und legte daraufhin auf.

Wenige Minuten später erhielt die über 80-Jährige einen erneuten Anruf einer weiteren ihr unbekannten männlichen Person, die sich als Rechtsanwalt ausgab und von ihr verlangte sämtliche Wertgegenstände zu sammeln, da die Tochter sonst verhaftet werden würde. Da das Zuhause aufbewahrte Bargeld nicht ausreichen würde, wurde die über 80-Jährige aufgefordert zur Bank zu fahren und mehr Geld zu besorgen.

Nachdem die über 80-Jährige dieser Aufforderung nachgekommen ist, übergab sie Bargeld und Goldschmuck in Wert von mehreren tausend Euro einer männlichen Person, welche bereits vor ihrer Wohnung auf sie wartete.

Nachdem ihr der Betrug aufgefallen war, verständigte sie die Polizei.

Das Kommissariat 61 (Callcenterbetrug) hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Der Abholer kann wie folgt beschrieben werden:
Männlich, ca. 25 Jahre alt, ca. 170 cm, schlank, südeuropäisches Erscheinungsbild; bekleidet mit einem olivgründen Pullover und einer Jeans

Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich der Bertholdstraße, Strelitzer Straße, Schleißheimer Straße, Riesenfeldstraße (Milbertshofen) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 61, Tel. 089 2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.


1467.   Größerer Polizeieinsatz - Krailling 

Am Donnerstag, 19.09.2024, gegen 10 Uhr, sollte bei einem 31-jährigen afghanischen Staatsangehörigen, welcher in einer Asylbewerberunterkunft wohnhaft ist, eine routinemäßige Zimmerbegehung durch Mitarbeiter der Einrichtung durchgeführt werden.

Dabei zeigte der 31-Jährige ein Messer vor und begab sich in sein Zimmer.

Dort verblieb er bis zum Eintreffen der hinzugerufenen Polizei, welche mit mehreren Streifen zur Einsatzörtlichkeit fuhr. Der 31-Jährige konnte in seinem Zimmer angetroffen und widerstandslos Festgenommen werden.

Da beim 31-Jährigen psychische Auffälligkeiten festgestellt wurden, wurde er, mit Beschluss vom Landratsamt Starnberg, in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Bei diesem Vorfall wurde niemand verletzt.

Die weiteren Ermittlungen führt das Kommissariat 25 (Körperverletzungsdelikte).


1468.   Versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung an Linienbus; Zeugenaufruf – Unterföhring 

Am Mittwoch, 18.09.2024, gegen 18:45 Uhr, nahm ein Fahrgast eines Linienbusses an der Haltestelle Feringastraße Ost ein Knallgeräusch wahr. Zudem stellte er eine gesprungene Seitenscheibe auf der linken Fahrzeugseite des Busses fest. Der Fahrgast informierte daraufhin den Busfahrer über diesen Umstand. Bei einer genauen Begutachtung konnte ein Einschussloch in einer linken Seitenscheibe festgestellt werden, weshalb man zudem die Polizei verständigte.

Bei dem Vorfall wurden keine Fahrgäste verletzt. Der Linienbus musste außer Betrieb genommen werden. Am Linienbus wurden umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen durch die Münchner Kriminalpolizei durchgeführt.

Da anfangs nicht ausgeschlossen werden konnte, dass es sich hierbei um ein versuchtes Tötungsdelikt handelte, übernahm das Kommissariat 11 der Münchner Polizei die Ermittlungen.

Im Rahmen der ersten Ermittlungen, unterstützt durch das Bayerische Landeskriminalamt, Sachgebiet 207 (Waffen), konnten keine Geschoss- noch Bleirückstände festgestellt werden.

Am Linienbus entstand ein Sachschaden von mehreren tausend Euro.

Nach Bewertung der Staatsanwaltschaft München wird derzeit nicht von einem versuchten Tötungsdelikt ausgegangen, weshalb das Kommissariat 26 (u.a. Körperverletzungsdelikte und Sachbeschädigung) die weiteren Ermittlungen führen wird.

Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich der Bushaltestelle Feringastraße Ost, Feringastraße, Föhringer Ring (Unterföhring) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 26, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.