24.07.2024, Polizeipräsidium Oberbayern Süd

BERNBEUREN / LANDKREIS WEILHEIM-SCHONGAU. Bereits am 19. Juni kam es bei Bernbeuren im Landkreis Weilheim-Schongau zu einem sogenannten „Schockanruf“. Eine 68-Jährige Frau übergab dabei, nach derzeitigem Ermittlungsstand, mehrere tausend Euro an einen Geldabholer. Kriminalpolizeiliche Fahndungsmaßnahmen führten nunmehr zur Festnahme zweier Tatverdächtiger. Beide Beschuldigte sitzen in Haft.

Bereits am 19. Juni 2024, kurz nach 12.00 Uhr, wurde bei Bernbeuren im Landkreis Weilheim-Schongau eine 68-Jährige Dame Opfer eines sogenannten Schockanrufs. Die Dame hatte einen Anruf auf ihrem Festnetz erhalten und hörte eine weinerliche männliche Stimme, die sich als ihr Sohn ausgab. Ein angeblicher Polizeibeamter übernahm daraufhin das Telefonat und schilderte, dass ihr Sohn einen Verkehrsunfall verursacht hätte, in Untersuchungshaft säße, aber nach Leistung einer Kaution entlassen werden könne. Der falsche Polizeibeamte kündigte an, dass jemand kommen werde, um von ihr bereitgestelltes Geld entgegen zu nehmen. Hierfür wurde sogar ein Code-Wort vereinbart.

Der angekündigte Abholer kam wenig später zu Fuß an die Wohnadresse der Dame, nannte das Codewort und nahm das Geld entgegen. Er konnte sich anschließend in unbekannte Richtung entfernen.

Im Zuge der unter Hochdruck geführten Ermittlungen und laufenden kriminalpolizeilichen operativen Maßnahmen gelang Ermittlern der Kriminalpolizei mit Zentralaufgaben des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd am 22. Juli in Germering im Landkreis Fürstenfeldbruck die Festnahme einer 28-jährigen und eines 21-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Hier war eine 80-Jährige gerade dabei einen hohen fünfstelligen Betrag von ihrer Bank abzuheben. Zu dieser Zeit kam es im Bereich Fürstenfeldbruch, Germering und Starnberg zu 38 gemeldeten Versuchen im Modus Operandi „Schockanrufe“. Die Dunkelziffer, in denen die Polizei meist aufgrund bloßer Versuche gar nicht informiert wurde, dürfte noch erheblich höher sein.

Die Durchsuchung der Festgenommenen und ihrer mitgeführten Gegenstände erhärtete für die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei den dringenden Tatverdacht, dass die beiden polnischen Staatsangehörigen für mehrere Taten, u.a. im o.g. Fall in Bernbeuren, konkret in Frage kommen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II wurden beide nach richterlichem Erlass eines Untersuchungshaftbefehls in Justizvollzugsanstalten überstellt. Die Ermittlungen in dieser Sache dauern an.

Die Polizei warnt weiterhin eindringlich und gibt Verhaltenstipps:

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, auch nicht durch angeblich dringende Ermittlungen, z. B. zu einem Einbruch in der Nähe oder einer Kaution, die unbedingt zu bezahlen ist!
  • Die Polizei fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen, um Ermittlungen durchzuführen! Legen Sie einfach auf!
  • Geben Sie am Telefon niemals Auskünfte über ihr Hab und Gut, Ihr Bargeld und Ihre Wertgegenstände! Legen Sie einfach auf!
  • Lassen Sie niemanden in die Wohnung, der sehen will, wo Sie Geld oder Schmuck aufbewahren!
  • Rufen Sie nie über die am Telefon angezeigte Nummer zurück! Drücken Sie KEINE Wahlwiederholung. Legen Sie auf und wählen Sie dann den Notruf 110!
  • Erstatten Sie immer, auch im Versuchsfall, Anzeige bei Ihrer Polizeiinspektion!
  • Insbesondere die Jüngeren werden ausdrücklich gebeten: sprechen Sie offen über die perfiden Maschen der Telefonbetrüger und sensibilisieren Sie so Ihre nahestehenden Verwandten und Bekannten, die Opfer solcher hinterhältigen Anrufe werden könnten!

Polizeipräsidium 
Oberbayern Süd

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