Medieninformation der Polizei München vom 25.10.2024
1719. Raubüberfall auf Geldinstitut – Obermenzing
1720. Ermittlungen wegen des Verdachts des Verwahrungsbruchs und möglicher Verstöße gegen das Waffenrecht beim Bayerischen Landeskriminalamt
1721. Verkehrsunfall zwischen Kleintransporter und Fußgänger; eine Person verstorben – Sendling
1719. Raubüberfall auf Geldinstitut – Obermenzing
Am Freitag, 25.10.2024, gegen 08:20 Uhr, betrat ein zu diesem Zeitpunkt unbekannter Täter ein Geldinstitut in Obermenzing. Eine 22-jährige Bankmitarbeiterin wurde von dem Täter bedroht und zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert.
Der Täter erbeutete einen bislang unbekannten Bargeldbetrag und flüchtete anschließend in unbekannte Richtung.
Ein weiterer Bankmitarbeiter verständigte umgehend über die Notrufnummer 110 die Polizei.
Eine Vielzahl von Polizeikräften begab sich zur Einsatzörtlichkeit.
Die Bankmitarbeiterin konnte noch in der Filiale angetroffen werden. Sie wurde bei dem Vorfall leicht verletzt und musste zur weiteren Behandlung vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht werden.
Die Fahndung nach dem flüchtigen Täter wird derzeit mit Hochdruck geführt.
Die weiteren Ermittlungen hat das Kommissariat 21 übernommen.
Zeugenaufruf:
Wem sind im angegebenen Tatzeitraum verdächtige Personen, Fahrzeuge oder andere Situationen im Bereich des Rüttenauerplatzes (Obermenzing) oder in deren näheren Umgebung aufgefallen?
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 21, Tel. 089 2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
1720. Ermittlungen wegen des Verdachts des Verwahrungsbruchs und möglicher Verstöße gegen das Waffenrecht beim Bayerischen Landeskriminalamt
Das Kriminalfachdezernat 11 (Amtsdelikte) des Polizeipräsidiums München führt unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft München I aktuell Ermittlungen gegen einen 60-jährigen Polizeibeamten, einen 59-jährigen technischen Beamten sowie einen 66-jährigen pensionierten Polizeibeamten des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA) und weitere Personen wegen des Verdachts des Verwahrungsbruchs (§ 133 StGB) und möglichen Verstößen gegen das Waffenrecht. Diese drei beschuldigten Beamten waren in der Zentralen Waffenverwertung des BLKA tätig und stehen im Verdacht Gegenstände, die sich in dienstlicher Verwahrung befanden, unterschlagen und veräußert zu haben.
Von Ende 2019 bis 2021 wurden durch das Kriminalfachdezernat 11 (KFD 11) zunächst Ermittlungen unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts des Verwahrungsbruchs gegen Unbekannt geführt, da bei einer schwerwiegenden Straftat in Nordrhein-Westfalen (NRW) ein registrierter Revolver verwendet wurde, der zuvor beim BLKA verwahrt worden war. Nach Aktenlage hätte die Waffe zu dem Zeitpunkt bereits durch das BLKA der Vernichtung zugeführt worden sein sollen. Trotz umfangreicher Ermittlungen ergab sich kein konkreter Tatverdacht gegen eine bestimmte Person, sodass das Verfahren im April 2021 durch die Staatsanwaltschaft München I zunächst eingestellt wurde.
Auf Grund eines Hinweises einer Mitteilerin aus NRW im August 2023 leitete das Bayerische Landeskriminalamt umgehend ein Disziplinarverfahren gegen den 60-jährigen Polizeibeamten des BLKA ein. Der Beamte war in diesem Zusammenhang durch gewaltverherrlichende Äußerungen aufgefallen. Diese Aussagen hatten nach Bewertung der Staatsanwaltschaft München I zwar keine strafrechtliche Relevanz, waren aber disziplinarrechtlich zu beanstanden.
Im Rahmen des anschließenden Disziplinarverfahrens konnte durch das BLKA ein verwaltungsgerichtlicher Durchsuchungsbeschluss gegen den Beamten erwirkt werden. Dieser wurde Ende September 2023 sowohl am Wohnsitz des 60-Jährigen als auch in den Räumlichkeiten des betroffenen Sachgebiets des BLKA, unter Beteiligung des KFD 11 vollzogen. Hierbei wurden u.a. IT-Beweismittel (u. a. Laptop, Smartphone, USB-Stick) aufgefunden und sichergestellt, deren umfangreiche Auswertung unter Beteiligung eines externen Gutachters sich bis in das laufende Jahr 2024 erstreckte. Auf Grundlage der gesicherten Beweise erhärtete sich dann ein Tatverdacht gegen den 60-Jährigen wegen Verwahrungsbruchs. Auch das Ausgangsverfahren aus dem Jahr 2019 wurde daraufhin wieder aufgenommen und in die laufenden Ermittlungen miteinbezogen.
Aufgrund der nun vorliegenden Ermittlungsergebnisse beantragte die Staatsanwaltschaft München I Durchsuchungsbeschlüsse gegen vier weitere Tatverdächtige. Diese stehen im Verdacht, ebenfalls an verschiedenen Straftaten in diesem Zusammenhang beteiligt zu sein. Die durch das Amtsgericht München erlassenen Beschlüsse richteten sich gegen den oben genannten 59-jährigen Beschäftigten der ebenfalls in der Zentralen Waffenverwertung des BLKA tätig war, gegen einen 66-jährigen Pensionisten, der dort bis zu seiner Pensionierung seinen Dienst verrichtet hatte, und gegen zwei Privatpersonen, die Waffen angekauft bzw. weiterverkauft haben sollen.
Diese Durchsuchungsbeschlüsse wurden am Dienstag, den 15.10.2024 vollzogen. Dabei konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden, das nun entsprechend ausgewertet wird. Bisher haben sich keine weiteren Hinweise darauf ergeben, wie die bei der Straftat in NRW verwendete Waffe dorthin gelangt ist.
Die Ermittlungen des Kriminalfachdezernat 11 in dieser Sache dauern an.
Gegen die beiden noch im Dienst befindlichen Beschäftigten wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe das sofortige Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gem. § 39 BeamtStG (Suspendierung) durch das BLKA ausgesprochen.
1721. Verkehrsunfall zwischen Kleintransporter und Fußgänger; eine Person verstorben – Sendling
Am Freitag, 25.10.2024, gegen 10:40 Uhr, kam es Am Harras zu einem folgenschweren Unfall.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhr ein 42-jähriger ungarischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Oberbayern, mit einem Mercedes Kleintransporter und ungarischer Zulassung den dort befindlichen Fußgängerbereich. Zur gleichen Zeit befand sich ein 83-Jähriger mit Wohnsitz in München als Fußgänger ebenfalls in der dort befindlichen Fußgängerzone.
Beim Rangieren des Kleintransporters kam es zum Zusammenstoß mit dem hinter dem Fahrzeug befindlichen Fußgänger.
Der 83-Jährige wurde dabei so schwer verletzt, dass er noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen erlag.
Für die Dauer der Unfallaufnahme musste der dort befindliche Fußgängerbereich für längere Zeit gesperrt werden.
Die weiteren Ermittlungen zur Klärung des Unfallhergangs, unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, werden durch die Münchner Verkehrspolizei geführt.