16.11.2022, Polizeipräsidium München

1803.        Polizeilicher Gewahrsam – Sachstandsmitteilung

                 Siehe Medieninformation vom 03.11.2022, Nr. 1734
                 Siehe Medieninformation vom 04.11.2022, Nr. 1742

Im Zusammenhang mit der Teilnahme an Blockadeaktionen von Klimaaktivisten befinden sich aktuell noch 13 Personen in Gewahrsam, da diese bis zum 02.12.2022 die Begehung weiterer Straftaten ausdrücklich angekündigt hatten. Die gerichtliche Anordnung über die Zulässigkeit und die Dauer des Freiheitsentzuges auf Grundlage des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes erfolgt nach persönlicher Anhörung des Betroffenen durch einen Richter. Die Rechte der Betroffenen wurden durch gerichtlich bestellte bzw. bevollmächtigte Rechtsanwälte gewahrt. Nach aktuellem Kenntnisstand des PP München wurden bislang keinerlei Rechtsmittel gegen den Gewahrsam eingelegt.

Die Polizei ist Kraft Gesetz verpflichtet fortwährend die Voraussetzungen des Gewahrsams zu prüfen. Hierzu erfolgt, beispielsweise eine kontinuierliche Bewertung und personenbezogene Gefährdungsanalysen hinsichtlich der einzelnen Betroffenen. Ein Bestandteil dieses Prozesses ist die Kommunikation mit den betroffenen Personen, welche über die jeweiligen Rechtsanwälte erfolgt.

Der Gewahrsam wird in der JVA München Stadelheim durchgeführt. Die Betroffenen sollen dabei getrennt von Justizgefangenen verwahrt werden. Nach heutiger Mitteilung an das PP München wurde gestern erstmalig durch eine Person die Annahme von Essen verweigert. Zudem wurde mitgeteilt, dass sich die Person in Hungerstreik befinden würde. Dieser Umstand wird durch die Leitung der JVA München Stadelheim eng begleitet, hierzu gehört auch eine medizinische Überwachung und regelmäßige Untersuchung der Person.

Das PP München steht weiterhin in engen Austausch mit der Anstaltsleitung.