07.05.2020, Polizei Bayern
Die Sicherheitswacht ist keine Bürgerwehr

Mit der staatlichen Institution Sicherheitswacht unter polizeilicher Aufsicht und Kontrolle sowie normiert durch ein Gesetz mit klar definierten Aufgaben und Befugnissen bietet der Freistaat Bayern engagierten und couragierten Bürgerinnen und Bürgern die rechtstaatliche Möglichkeit, einen aktiven Beitrag für Recht und Ordnung sowie für ein friedliches Miteinander und damit zur Inneren Sicherheit bzw. zum Gemeinwohl zu leisten.
Die Bayerische Sicherheitswacht ist also gerade kein autarker und quasi nebenstaatlicher Zusammenschluss von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, sondern ein vom Staat gewolltes, geregeltes und beaufsichtigtes Bündnis zur Stärkung des Gemeinwesens; getreu dem Leitsatz „Bürger achten auf Bürger!“
Bürger- oder Nachbarschaftswehren werden in Bayern nicht geduldet. Der richtige Platz für ehrenamtliches Engagement für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist die Bayerische Sicherheitswacht!
Weitere Informationen zur Sicherheitswacht erhalten Sie bei den örtlichen Polizeiinspektionen sowie bei dem für Sie zuständigen Polizeipräsidium.
Weitere Artikel
Was ist die Sicherheitswacht? |
Was macht die Sicherheitswacht? |
Was darf die Sicherheitswacht? |
Wie und woran erkennt man die Sicherheitswacht? |
Welche Voraussetzungen müssen die Ehrenamtlichen erfüllen? |
Welchen Nutzen und Mehrwert bringt die Sicherheitswacht einer Kommune? |
Warum ist die Sicherheitswacht gerade heute so wichtig? |