07.05.2020, Polizei Bayern

Die Sicherheitswacht ist keine Hilfspolizei. Sie kann und soll die Arbeit der Polizei nicht ersetzen, sondern ergänzen. Sie ist auch keine "Bürgerwehr" (unkontrollierter Zusammenschlüssen von Bürgern, die glauben, selbst für Recht und Ordnung sorgen zu müssen). Die Sicherheitswacht ist die bessere und rechtstaatliche Alternative.

Die Ehrenamtlichen im Dienste des Gemeinwohls haben zunächst die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger auch. So dürfen sie beispielsweise einen auf frischer Tat angetroffenen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten; zudem dürfen sie in Notwehr und Nothilfe für die Mitmenschen handeln.

Darüber hinaus gibt ihnen ein eigenes Gesetz folgende spezielle Befugnisse zur Gefahrenabwehr:

  • Durchführung von Befragungen und Identitätsfeststellungen von Personen
  • Übermittlung von personenbezogenen Daten an Polizei und Gemeinden
  • Erteilung von Platzverweisen

Zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags erhalten Mitglieder der Sicherheitswacht eine besondere Ausstattung, die sie im Dienst mitführen. Es handelt sich hierbei um ein Digitalfunkgerät, eine Taschenlampe, ein Reizstoffsprühgerät und ein Erste-Hilfe-Set.