Die örtliche Zuständigkeit der Grenzpolizeistation Burghausen erstreckt sich grundsätzlich auf die Landkreise Altötting und Mühldorf, den nördlichen Bereich des Landkreises Traunstein sowie bei Bedarf darüber hinaus.

Der Grenzpolizeistation Burghausen obliegt im wesentlichen die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität durch mobile bzw. stationäre Selektiv- und Totalkontrollen in Zivil und in Uniform, mit Schwerpunkt illegale Einreise, Schleusungen, Urkunden, Waffen und Drogen, Durchführung von ereignis- und verdachtsunabhängigen Kontrollen, insbesondere im Grenzbereich, auf Durchgangsstraßen, Bahnstrecken und Bahnhöfen, Ge-währleistung sichtbarer Polizeipräsenz sowie Sachbearbeitung festgestellter Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.