Sie haben während unserer Öffnungszeiten die Möglichkeit, telefonisch (Bürgertelefon: 089/6216-3598) und persönlich allgemeine Auskünfte zu erhalten, im Zusammenhang mit ...

  • Verkehrsunfällen, die sich im Bereich des Polizeipräsidiums München ereignet haben
  • Strafanzeigen- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen aus dem Verkehrsbereich (z. B. § 316 StGB und § 24a StVG – Trunkenheit im Verkehr)
  • Verwarnungen mit Zahlungsaufforderungen (sog. Knöllchen), die von Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums München ausgesprochen wurden. (ACHTUNG: Widersprüche oder Gegendarstellungen sind nur schriftlich beim Polizeiverwaltungsamt, VOWi-Stelle, Hirschberger Ring 38, 94315 Straubing unter Angabe der PVG-Nummer möglich).
  • Sie können auch bei unserer Dienststelle ...

  • Ihren Führerschein zum Vollzug eines Fahrverbots in Verwahrung geben. Diese Möglichkeit besteht auch bei der Polizeiinspektion an Ihrem Wohnort.
  • Ihre Verwarnung mit Zahlungsaufforderung, die gegen Sie von Beamtinnen oder Beamten des Polizeipräsidiums München ausgesprochen wurde in bar einzahlen. Dies können Sie auch bei der Polizeiinspektion an Ihrem Wohnort machen.
  • Nach vorheriger telefonischer Rücksprache Akteneinsicht nehmen, wenn Sie Beteiligte bzw. Beteiligter an einem Verkehrsunfall oder Betroffene bzw. Betroffener in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren sind, das von unserer Dienststelle bearbeitet wird und Sie persönlich (oder Ihr bevollmächtigter Rechtsanwalt bzw. Ihre bevollmächtigte Rechtsanwältin) auf der Dienststelle vorsprechen (bitte Ausweis mitführen).