Der Zuständigkeitsbereich des Kriminalfachdezernats 1 Augsburg erstreckt sich 
auf das Stadtgebiet Augsburg und die Städte und Gemeinden der beiden Landkreise Augsburg und Aichach/Friedberg.

Das Kriminalfachdezernat 1 bearbeitet die Deliktsbereiche Höchstpersönliche Rechtsgüter, gemeingefährliche Delikte und Staatsschutz.