Die GPI Waidhaus ist grundsätzlich im 30-km-Bereich der Landkreise Neustadt a. d. Waldnaab und Schwandorf zuständig. Dabei beschränkt sich der Fahndungsraum jedoch auf den Bereich östlich der Verkehrswege BAB A 93 und B 22 (ohne Stadtgebiet Weiden i. d. OPf.).

Weiterhin ist die GPI Waidhaus für die Fahndung auf der BAB A 6 bis zum AK Oberpfälzer Wald, auf der B 22, sowie auf dem Fahndungsraum "Schiene" in den Bereichen Weiden (auch Landkreis Tirschenreuth) und Amberg zuständig.

Die primäre Aufgabe der Dienststelle ist die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität im Rahmen der Schleierfahndung.
Hierunter fallen insbesondere die Bereiche:
- Kfz-Verschiebung
- Rauschgift- und Waffenschmuggel
- Urkundsdelikte
- illegale Einreise und Aufenthalt
- Einschleusung
- Menschenhandel
- organisierte Eigentumsdelikte
- Fahndung nach Personen und Sachen