17.12.2020, Polizei Bayern

Mit dem Entstehen eines modernen Bayern im frühen 19. Jahrhundert begann auch die institutionelle Herausbildung von Polizeiapparaten. Zuvor verstand man allgemein unter dem Begriff “Policey” obrigkeitliches Verwaltungshandeln im materiellen Sinne.

Zuvor verstand man allgemein unter dem Begriff “Policey” obrigkeitliches Verwaltungshandeln im materiellen Sinne. Die neue Institution Polizei nahm aber noch bis weit ins 20. Jahrhundert hinein neben der Sorge für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine Vielzahl von wohlfahrts- und verwaltungspolizeilichen Aufgaben wahr. Erst allmählich wurde die Polizeiarbeit professionalisiert und modernisiert. Ein langwieriger Prozess war auch die Trennung der Polizei vom Militär, der ab 1919 eine Militarisierung der polizeilichen Einsatzformen entgegenwirkte. Zur Zeit der Monarchie in Bayern trug die Polizei erheblich zur Stabilisierung staatlicher Herrschaft und zur Kontrolle öffentlichen Verhaltens bei. In der Weimarer Republik dagegen gelang ihr der Schutz der Demokratie nur bedingt. Zugleich wurde aber ein neues Öffentlichkeitsbild als “Freund und Helfer” propagiert.
 

Das wichtigste Polizeiorgan im 19. Jahrhundert bildete die staatliche Gendarmerie. Sie wurde 1813 nach französischem Vorbild errichtet, war militärisch strukturiert und über das ganze Land verteilt. Erst 1919 schied die Gendarmerie komplett aus der Armee aus. Daneben gab es Polizeikräfte der Gemeinden, die dem Bürgermeister und der kommunalen Verwaltung zuarbeiteten. In München lag die Polizei traditionell in staatlicher Hand.

Die dortige Gendarmeriekompanie wurde 1898 zur Schutzmannschaft umgewandelt und als “Zivilinstitut” der staatlichen Polizeidirektion unterstellt. Nach dem gleichen Muster wurden auch in den übrigen größeren Städten Bayerns zwischen 1923 und 1929 die kommunalen Schutzmannschaften verstaatlicht. Kriminalpolizeiliche Spezialaufgaben für das ganze Land erledigte vor allem die Polizeidirektion München. Zu Beginn der Weimarer Republik kam die Bayerische Landespolizei als kasernierter Bereitschaftspolizeiverband mit stark militärischer Tradition hinzu. Ihr Haupteinsatzgebiet waren innere Unruhen und politische Versammlungen, sie diente aber auch als Personalreservoir für den polizeilichen Einzeldienst. Alle staatlichen Polizeiorgane in Bayern unterstanden ab 1919 dem Innenministerium.
 

Ab 1933 wurden sämtliche Polizeiorgane in Deutschland dem Machtanspruch der Nationalsozialisten unterworfen und zentralisiert. Zu personellen Veränderungen kam es allerdings nur in geringem Umfang. Die Innenminister der Länder übten ihre Polizeigewalt nun im Auftrag des Reichs aus. Bayerns Polizeikräfte verloren damit zwar ihre organisatorische Eigenständigkeit, nicht aber ihre Wirkungsmacht im Land.

Die Geheime Staatspolizei, in Bayern bis 1936 Bayerische Politische Polizei genannt, wurde verselbständigt und von den bestehenden Rechtsnormen gelöst. 1936 erhielt das Polizeisystem reichsweit eine neue Struktur. In der Ordnungspolizei wurden die uniformierten Schutzmannschaften, die Gendarmerie, die kleinen Gemeindepolizeien und die Wasser-, Feuer und Luftschutzpolizei zusammengeschlossen. Kriminalpolizei und Gestapo bildeten nun einen eigenen Sicherheitspolizeiapparat, der ab 1939 im Reichssicherheitshauptamt mit der SS verschmolzen wurde.

Ein weiteres Merkmal der Polizei im NS-Staat war ihre ausgeprägte Militarisierung. 1935 wurde zwar die kasernierte Bayerische Landespolizei wie in den übrigen Ländern des Reichs aufgelöst und in die Wehrmacht überführt. Danach begann allerdings die Aufstellung neuer Polizeibataillone, die ab Kriegsbeginn 1939 zur Absicherung des rückwärtigen Frontgebietes, zur “Partisanenbekämpfung” sowie zu Massentötungen im Osten verwendet wurden. Zugleich rekrutierte man Polizeireservisten, die die “Heimatfront” verstärken sollten.
 

Der Alltagsdienst in der Schutz und Kriminalpolizei während der NS-Herrschaft war geprägt von ausgedehnten Zuständigkeiten ohne rechtsstaatliche Bindung. Dabei erwies sich die Polizei nicht nur als Instrument politischer Verfolgung. So gerieten z.B. im Rahmen der “vorbeugenden Verbrechensbekämpfung” sozial abweichende Verhaltensmuster aller Art ins Visier der Kripobeamten. Die Polizei beteiligte sich an der Ausgrenzung und Deportation der Juden ebenso wie an der brutalen Disziplinierung ausländischer Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge. Polizisten wurden auf diese Weise vielfach selbst zu Tätern, die Polizei zum Vollstrecker eines verbrecherischen Regimes. Das positive Bild der Polizei als “Freund und Helfer” wurde bewusst missbraucht.