13.10.2020, Polizei Bayern

Beim Umgang mit den Pferden gelten für die Polizeireiter die „9 Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes“. Dieses Leitbild definiert die Verantwortung des Menschen für sein Pferd und ist die moralische Handlungsgrundlage der Polizeireiter. Daraus ergibt sich die Forderung: „Ein Polizeibeamter, der kein Pferdefreund ist, kann bei der Reiterstaffel nicht arbeiten!“. Für den Polizeireiter ist sein Pferd weniger ein Einsatzmittel, sondern vielmehr ein „Streifenpartner“.

Das Wohl der Pferde hat oberste Priorität! Jedes Pferd hat drei Grundeigenschaften. Es ist ein:

  1. Bewegungstier
  2. Fluchttier
  3. Herdentier

Diese Wesensmerkmale bestimmen bei der Reiterstaffel die Haltung, die Ausbildung und den Einsatz. Nur wenn man das polizeiliche Handeln an der Bedürfnislage der Pferde orientiert, kann sich auch ein optimaler Einsatzerfolg einstellen. In den letzten Jahren wurde eine Vielzahl von Maßnahmen zum Wohl der Pferde ergriffen.

Die Ausbildung zum Polizeipferd orientiert sich an den natürlichen Bedürfnissen und Instinkten der Tiere. Ohne vorherige Gewöhnungsarbeit wird von keinem Pferd ein Handeln oder Erdulden verlangt, das seinem Wesen zuwiderläuft. Jede Trainingseinheit wird mit einem Erfolgserlebnis und einer Belohnung beendet. Als Grundlage für die Ausbildung dienen die Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 1, der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).