28.09.2021, Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 13 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), § 500 Strafprozessordnung (StPO) und § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

1. Geltungsbereich

Diese Datenschutzerklärung gilt für die Verarbeitung von Daten im Rahmen der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch das Bayerische Polizeiverwaltungsamt.

2. Allgemeine Hinweise

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Hirschberger Ring 38
94315 Straubing

Telefon: 09421/549-0
Telefax: 09421/549-120

E-Mail: pva.straubing@polizei.bayern.de

Kontaktdaten des/der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Für Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit diesem Informationsangebot ist der behördliche Datenschutzbeauftragte unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Hirschberger Ring 38
94315 Straubing

Telefon: 09421/549-0
Telefax: 09421/549-120

E-Mail: pva.bdsb@polizei.bayern.de

Zwecke der Datenverarbeitung

Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Erfüllung der uns vom Gesetzgeber zugewiesenen öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und weiterer explizit durch Gesetz zugewiesener Bereiche.

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ergibt sich, soweit nichts anderes angegeben ist, aus Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. a und e, Abs. 2 und 3 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), §§ 45 ff. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 46 Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

Ihre Rechte

Als Beteiligter an einem Bußgeldverfahren stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft gem. § 57 BDSG über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Um die Identität des Antragstellers gesichert prüfen zu können, ist die Übersendung der Kopie eines amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass) erforderlich. Auf der Kopie können alle für die Prüfung nicht relevanten Informationen (Ausweisnummer, Seriennummer, Größe und Augenfarbe) geschwärzt werden. Das Dokument soll mit dem Antrag auf Auskunftserteilung vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht durch die Vorschriften der §§ 57 Abs. 2 bis 5 BDSG eingeschränkt wird. An Stelle des Bundesbeauftragten tritt der Landesbeauftragte.

Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach § 58 Abs. 1 BDSG eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Recht auf Löschung

Sie können unter den Bedingungen des § 58 Abs. 2 BDSG die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des § 58 Abs. 3 und 4 BDSG das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Postanschrift:
Postfach 22 12 19
80502 München

Hausanschrift:
Wagmüllerstraße 18
80538 München

Telefon: 089/212672-0
Telefax: 089/212672-50

E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

Internet: https://www.datenschutz-bayern.de