24.09.2021, Polizeipräsidium München

Wegen Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenmissbrauchs werden in München jährlich ca. 4.000 Führerscheine sichergestellt bzw. Fahrerlaubnisse von der Straßenverkehrsbehörde entzogen.

In Deutschland ist bei fast jedem 2. Nachtunfall Alkohol im Spiel, mindestens jeder 5. Verkehrstote ist Opfer eines "Alkoholunfalls". Verordnungen und Polizeikontrollen allein können dieses Problem nicht lösen.

Gerade Alkohol ist bei uns der "Stimmungsmacher Nr. 1". Bei allen möglichen Gelegenheiten werden alkoholhaltige Getränke angeboten. Zum gemütlichen Beisammensein gehört oft gemeinsames Trinken.

Im Straßenverkehr wird der "berauschte" Fahrer zur Gefahr für sich und seine Mitmenschen. Zum Eigenschutz und dem Schutz anderer muss jedem klar sein: Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige körperliche und geistige Fitness!

 

Die Rechtslage (für Kraftfahrzeugführer)

Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

Am 1. August 2007 trat das Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen in Kraft.

Der Bundestag hatte am 24.05.2007 beschlossen einen neuen § 24c in das Straßenverkehrsgesetz einzufügen.

Danach handelt ordnungswidrig, wer in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

Der erstmalige Verstoß wird mit 250 EUR Bußgeld und 1 Punkt geahndet. Zudem wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert und die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar angeordnet. Der Verkehrsverstoß wird als schwerwiegender Verstoß gezählt.

Sollte eine der unten genannten Grenzwerte überschritten sein, sind beide Verstöße in Tateinheit erfüllt.

 

Alkoholverbot für andere Kraftfahrzeugführer

Für alle anderen Führer von Kraftfahrzeugen ab dem 21. Lebensjahr bzw. nach der Probezeit bleibt es bei den unten genannten Folgen.
 

Hinweis für Radfahrer

Für Radfahrer liegt die Grenze, ab der absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt, bei 1,6 Promille. Auch Radfahrer müssen, selbst wenn es nicht zu einem Unfall kommen sollte, ab 1,6 Promille mit einem Verfahren wegen Trunkenheit rechnen.

Bei einem Verkehrsunfall oder beim Radfahren mit Ausfallerscheinungen (relative Fahruntüchtigkeit), macht sich auch ein Radfahrer bereits ab 0,3 Promille strafbar.

Sollten Radfahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, kann ihnen die Fahrerlaubnisbehörde diese nach einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Rad entziehen. Die Mindestwartezeit bis zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis dauert 6 Monate. Es kann auch bei Radfahrern eine MPU angeordnet werden.


Hinweis für Elektrokleinstfahrzeuge z.B. E-Scooter

Da es sich um Kraftfahrzeuge handelt, gelten auch die Regeln zu Alkohol und Drogen, insbesondere die 0,5 Promille-Grenze. Aber bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist. Ab 1,1 Promille ist jedenfalls eine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben.

ACHTUNG!
In der Probezeit nach Fahrerlaubniserwerb oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt 0,0 Promille.

 

Die Wirkung

Alkohol, Medikamente und Drogen wirken sich auf die Fahrtüchtigkeit aus.

Bereits geringe Mengen Alkohol (ab ca. 0,2 Promille) können z. B. das Konzentrations- und Wahrnehmungsvermögen beeinflussen. Das Sehfeld wird eingeschränkt ("Tunnelblick"), Entfernungen werden nicht mehr richtig eingeschätzt, die Reaktionsfähigkeit lässt nach, die Risikobereitschaft steigt. Mit zunehmender Alkoholkonzentration verstärken sich "Ausfallerscheinungen" im Straßenverkehr enorm.

Der individuelle Promillegehalt ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Neben der Menge des konsumierten Alkohols spielt die körperliche Konstitution (Geschlecht, Körpergewicht) eine ausschlaggebende Rolle. Sich auf irgendwelche Tabellen verlassen und an "Grenzen herantrinken", ist sehr gefährlich.

Medikamente und Drogen können die Fahrtüchtigkeit ebenso wie Alkohol beeinflussen. Selbst bei niedrigen Dosierungen sind bereits "Ausfallerscheinungen" möglich.

Besonders gefährlich kann die Wechselwirkung von Alkohol, Medikamenten und Drogen sein! Eine fachliche Beratung über Dosierung und Auswirkungen von Medikamenten ist deshalb für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr unerlässlich.

 

Die Wirkungsdauer

Vielen ist nicht bewusst, dass der Alkohol die "Verkehrstauglichkeit" sehr lange beeinflusst.

Die Abbauzeit von Alkohol im Körper wird von vielen Faktoren (z. B.: getrunkene Alkoholmenge, Trinkdauer, aufgenommene Nahrung, körperlicher Zustand) bestimmt. Unter günstigen Voraussetzungen werden pro Stunde etwa 0,1 Promille Alkohol im Blut abgebaut.

Dazu ein Beispiel:
Stefan feiert seinen Geburtstag mit Freunden. Weil er am nächsten Tag arbeiten muss, legt er sich um 24.00 Uhr ins Bett. Zu diesem Zeitpunkt hat er 1,5 Promille im Blut. Stefan schläft bis 6.30 Uhr. Nach einer kalten Dusche und einem starken Kaffee fühlt er sich "topfit". Um 7.00 Uhr fährt er mit seinem Wagen zur Arbeit. Der Alkoholgenuss des Vortags ist ihm nicht mehr bewusst. In der Zwischenzeit hat sich sein Alkoholspiegel aber nur auf ca. 0,8 Promille reduziert! Er bringt sich und andere in Gefahr, weil er die Abbauzeit und die noch bestehende Wirkung völlig unterschätzt. Abbauprodukte von Alkohol beeinträchtigen die Leistungsfähigkeit zusätzlich.

Im Gegensatz zum Alkohol ist die "Abbauzeit" von Medikamenten und Drogen nicht kalkulierbar. Nach der Einnahme können mehrere Tage vergehen, bis die körperliche und geistige Fitness zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr wiederhergestellt ist.

 

Lassen Sie es nicht so weit kommen!

  • Egal ob Auto, Motorrad oder Fahrrad: Wenn Sie noch fahren wollen oder müssen, lassen Sie die Finger von Alkohol, Medikamenten und Drogen!
  • Denken Sie an eine mögliche Wechselwirkung von Alkohol, Medikamenten und Drogen!
  • Legen Sie vor einer Feier fest, wer fahren soll und deshalb "trocken" bleibt!
  • Fahren Sie in keinem Fall mit, wenn der Fahrer nicht mehr fahrtüchtig ist! Versuchen Sie mit allen Mitteln, "berauschte" Fahrer vom Fahren abzuhalten!
  • Animieren Sie Fahrzeugführer nie zur Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten!
  • Stellen Sie als guter Gastgeber in jedem Fall alkoholfreie Getränke bereit! Jeder Gastgeber hat eine Mitverantwortung gegenüber seinen Gästen. Deshalb für eine sichere Heimfahrt sorgen (Taxi, MVV,...) oder eine Schlafgelegenheit organisieren!

 

Weitere Infos

► Jährliche Verkehrsberichte des Polizeipräsidiums München

► Bayerischen Staatsministerium des Innern