05.05.2022, Polizei Bayern

Achtung!

Leider kann aus rechtlichen Gründen derzeit ein Einspruch mit einfacher E- Mail oder über das Online Portal nicht mehr angeboten werden.

Die Rechtsprechung akzeptiert einen elektronischen Einspruch derzeit nur als formwirksam, wenn er entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder einfach signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingelegt ist.

Eine wirksame Einspruch Einlegung ist derzeit entweder auf herkömmlichem Weg mit Post, Fax oder zur Niederschrift möglich. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf dem Bußgeldbescheid.

Einsprüche, die mit einfacher E-Mail eingelegt werden, müssen künftig kostenpflichtig verworfen werden.

Wir bedauern diese Erschwernisse, sehen aber derzeit aufgrund der Rechtslage leider keine Alternative.

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Zentrale Bußgeldstelle