28.09.2021, Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Handelt es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet werden kann, ist das Verfahren mit fristgerechter Bezahlung abgeschlossen. Eine Rücksendung des Fragebogens ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Diese Verwarnungsgelder sind unter Angabe des Verwendungszweckes (Aktenzeichen und Kfz-Kennzeichen) auf folgende Kontoverbindung zu überweisen:

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
IBAN DE08 7005 0000 0001 2811 49

» Bankverbindung

Ab einer Geldbuße von 60 Euro handelt es sich um eine Anhörung / Zeugenbefragung im Bußgeldverfahren. Hier ist eine Zahlung erst nach Erlass des Bußgeldbescheides möglich.

Sie können das Verwarnungsgeld grundsätzlich auch nach Ablauf der im Fragebogen gesetzten Frist überweisen. Sofern wegen der Fristüberschreitung bereits ein Bußgeldbescheid erlassen worden ist, wird Ihre Zahlung auf die offene Bußgeldforderung angerechnet.

Die Zahlung muss in einer Summe unter Angabe des richtigen Aktenzeichens (Verwendungszweck) fristgerecht eingehen. Die zusätzliche Angabe des Kfz-Kennzeichens ist hilfreich.

Häufig gestellte Fragen: