30.06.2025, Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Für Auskünfte aus dem Fahreignungsregister ist das Kraftfahrt-Bundesamt zuständig. Die Punktemitteilung durch die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt ist unverbindlich und beschränkt sich lediglich auf Ordnungswidrigkeitenverfahren, zu welchen die Zentrale Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid erlassen hat. Die Bewertung der Punkte erfolgt vorläufig durch das Kraftfahrt-Bundesamt und endgültig durch die für die Maßnahmen nach dem Fahreignungs - Bewertungssystem zuständige Verwaltungsbehörde. Um eine vollständige Auskunft aus dem Fahreignungsregister zu erhalten, wird die Einreichung eines schriftlichen Antrages an das Kraftfahrt-Bundesamt empfohlen. Auf das derzeit zu verwendende Antragsformular verweist im Anschluss an diesen Text ein Link.

Zum Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister, welcher durch das Kraftfahrt-Bundesamt im Übrigen unentgeltlich bearbeitet wird, geben wir folgende ergänzende Hinweise:

Der Antrag ist grundsätzlich schriftlich auf dem Postweg an das Kraftfahrt-Bundesamt zu richten.

Für die Auskunft an einen beauftragten Rechtsanwalt ist die Vorlage einer entsprechenden Vollmachtserklärung oder einer beglaubigten Ausfertigung hiervon erforderlich.

Ferner kann ein Auskunftsantrag auch online gestellt werden, sofern Sie über einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion verfügen.

Zudem bietet das Kraftfahrt-Bundesamt auch die Möglichkeit, den Antrag direkt vor Ort in Flensburg im Auskunftspavillon des Kraftfahrt-Bundesamtes an der Fördestraße 16 persönlich unter Vorlage des Personalausweises zu stellen.

Anträge per E-Mail können durch das Kraftfahrt-Bundesamt nicht bearbeitet werden.

Der Identitätsnachweis dient dem Schutz der im Fahreignungsregister eingetragenen Personen und soll verhindern, dass Unbefugte widerrechtlich Auskunft über Dritte erhalten.

Der Auskunftsbescheid zu den Eintragungen aus dem Fahreignungsregister enthält neben Informationen zu den rechtlichen Grundlagen zum FAER allgemeine Auskünfte zu den nach dem Fahreignungs - Bewertungssystem zu treffenden Maßnahmen gegen die/den Betroffene(n) sowie ausführliche Hinweise zum Punkt-Abzug durch Aufbauseminar/Fahreignungsseminar bzw. zur Tilgung/Löschung der Eintragungen/Punkte aus dem FAER.