18.07.2025, Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Die Jahresstatistik 2024 des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes stellt sich in vielen Bereichen auf einem ähnlichen oder leicht niedrigeren Niveau wie im Vorjahr dar.

Die Anzahl der Gesamtvorgänge an festgestellten Verstößen von 1.955.769 im Jahr 2024 stellte im Vergleich zum Vorjahr mit 1.989.386 Verstößen einen leichten Rückgang um 1,69 Prozent dar.

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 918.807 Bußgeldbescheide erlassen, was einem Rückgang von 8,62 Prozent im Vergleich zum Vorjahr mit 1.005.437 erlassenen Bußgeldbescheiden entspricht – aber sich im Vergleich der vergangenen 15 Jahre immer noch auf einem sehr hohen Niveau bewegte.

Insgesamt zahlten die Verkehrsteilnehmer im Zusammenhang mit den Verwarnungs- und Bußgeldverfahren einen Betrag von rund 153 Millionen Euro ein und sind damit im Vergleich zum Vorjahr nur leicht gesunken.

Dieser scheinbare Widerspruch von rückläufigen Gesamtvorgangszahlen aber einem Spitzenniveau an Gesamteinnahmen begründet sich in einer Ende 2021 in Kraft getretenen Novelle der Bußgeldkatalogverordnung. Durch diese Novelle der Bußgeldkatalogverordnung erfolgte eine Erhöhung von Bußgeldern in verschiedenen Tatbestandsbereichen, wie insbesondere bei Geschwindigkeitsverstößen, und damit eine Verschiebung der Verstöße aus dem Bereich einer Verwarnung in den Bereich einer Anzeige (Grenze für eine Anzeige ab 60, - Euro Geldbuße).

Im Vergleich zum Vorjahr 2023 hat sich die Anzahl der Verwarnungen leicht verringert, von 1.269.676 auf 1.262.472, was einem Minus von 0,57 Prozent entspricht.
Dafür bewegten sich – bedingt durch die dargestellte Novelle der Bußgeldkatalogverordnung – die wesentlich bearbeitungsintensiveren Anzeigen im Bußgeldbereich bei der Zentralen Verkehrsordnungswidrigkeiten-Stelle in Straubing mit 693.297 Vorgängen im Jahr 2024 (2023: 719.710) auf einem hohen Niveau.

Die Anzahl der verfolgten Verstöße im fließenden Verkehr blieb relativ konstant mit 1.307.634 im Jahr 2024, was einem leichten Rückgang von 1,27 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (1.324.478) entspricht.

Die festgestellten Geschwindigkeitsverstöße sind leicht gesunken, von 1.083.699 im Jahr 2023 auf 1.078.855 im Jahr 2024 (-0,45 Prozent), wobei sie weiterhin etwa 82,50 Prozent aller Verstöße im fließenden Verkehr ausmachen.

Bei den angeordneten Fahrverboten im Jahr 2024 mit 60.740 war im Vergleich zum Vorjahr 2023 mit 63.287 eine Verringerung um 4,02 Prozent zu verzeichnen. Der überwiegende Teil der Fahrverbote resultierte aus Geschwindigkeitsverstößen (42,44 Prozent), gefolgt von Alkohol- und Drogendelikten (26,37 Prozent) und Abstandsverstößen (12,99 Prozent).

Bei den Alkohol- und Drogendelikten nach §§ 24 a, 24 c StVG wurde ein Anstieg verzeichnet: 2023 wurden 16.016 solcher Delikte gezählt, während es 2024 insgesamt 16.355 Verstöße gab, was einem Anstieg von 2,12 Prozent entspricht.