12.06.2023, Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Trotz einer stark erhöhten Zahl von Bußgeldbescheiden ist die Entwicklung der Jahresstatistik 2022 des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes wie in den Vorjahren in vielen Bereichen eher rückläufig. 

Auch wenn durch die Aufhebung der Corona-Einschränkungen im Jahr 2022 auf Bayerns Straßen tendenziell wieder mehr Verkehrsteilnehmer unterwegs waren, so hat sich die Anzahl der Gesamtvorgänge an Verstößen von 1.941.004 im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr mit 2.065.730 um 6,04 % reduziert. Zum Vor-Corona-Jahr 2019 mit 2.428.696 Vorgängen ergab sich eine deutliche Reduzierung um 20,08 %. Dies stellt auch den niedrigsten Wert der letzten 20 Jahre dar.

Dieser scheinbare Widerspruch von rückläufigen Gesamtvorgangszahlen aber einer stark erhöhten Zahl von erlassenen Bußgeldbescheiden begründet sich in einer Ende 2021 in Kraft getretenen Novelle der Bußgeldkatalogverordnung. Durch diese Novelle erfolgte eine Erhöhung von Bußgeldern in verschiedenen Tatbestandsbereichen, wie insbesondere bei Geschwindigkeitsverstößen, und damit eine Verschiebung der Verstöße aus dem Bereich einer Verwarnung in den Bereich einer Anzeige (Grenze für eine Anzeige bei 60, - EUR Geldbuße). 
So ergab sich im Vergleich zum Vorjahr 2021 ein deutlicher Rückgang bei den Verwarnungen mit 18,95 % (297.709 Fälle) auf 1.273.662. Dafür erhöhten sich die wesentlich bearbeitungsintensiveren Anzeigen im Bußgeldbereich bei der Zentralen Verkehrsordnungswidrigkeiten-Stelle in Straubing (ZVOWiS) um 172.983 (34,99 %) von 494.359 auf 667.342.
So wurden 2022 insgesamt 834.724 Bußgeldbescheide erlassen, was einer Steigerung von 17,43 % im Vergleich zum Vorjahr mit 710.839 erlassenen Bußgeldbescheiden entspricht. Die Anzahl für das Jahr 2022 liegt damit auch etwas höher als im Vor-Corona-Jahr 2019 mit 812.804 erlassenen Bußgeldbescheiden. 

Auch wenn sich ebenfalls ein Rückgang bei den Geschwindigkeitsverstößen ergeben hat (2022: 1.054.229, 2021: 1.101.806, 2019: 1.110.945), so lässt sich hier jedoch feststellen, dass sich der Anteil der Geschwindigkeitsverstöße an Verstößen im fließenden Verkehr erhöht hat (2022: 83,75 %, 2021: 82,54 %, 2019: 76,20 %). 

Bei den angeordneten Fahrverboten in 2022 resultierte der überwiegende Teil aus Geschwindigkeitsverstößen (45,89 %), gefolgt von Alkohol- und Drogendelikten (30,84 %).
Bei der Betrachtung der Alkohol- und Drogendelikte nach §§ 24 a, 24 c StVG lässt sich ein Anstieg verzeichnen. 2022 wurden 18.218 solcher Delikte gezählt – im Vergleich zu 2021 mit 16.130 und zum Vor-Corona-Jahr 2019 mit 17.660 Delikten.

Insgesamt zahlten die Verkehrsteilnehmer im Zusammenhang mit den Verwarnungs- und Bußgeldverfahren einen Betrag von ca. 142 Millionen Euro ein.