25.06.2026, Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Die Jahresstatistik 2025 des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes stellt sich weiter in vielen Bereichen auf einem ähnlichen oder leicht niedrigeren Niveau wie in den Vorjahren dar.

Die Gesamtanzahl der festgestellten Verstöße bewegt sich im Jahr 2025 mit 1.974.708 auf einem ähnlichen Niveau wie in 2024 (Erhöhung um 0,97 % bei 1.955.769 festgestellten Verstößen im Jahr 2024).

Die Anzahl der Verwarnungen hat sich weiter leicht verringert auf 1.239.804 Vorgänge, was einem Minus von 1,8 % im Vergleich zu 2024 entspricht – damit verbleiben die Verwarnungen weiterhin auf dem niedrigsten Niveau der betrachteten vergangenen 20 Jahre.

Im Gegensatz dazu haben die bearbeitungsintensiveren Anzeigen im Bußgeldbereich bei der Zentralen Verkehrsordnungswidrigkeiten-Stelle mit 734.904 im Jahr 2025 den höchsten Wert der betrachteten vergangenen 20 Jahre erreicht (2024: 693.297 Anzeigen).

Im Jahr 2025 wurden 947.815 Bußgeldbescheide erlassen. Dies entspricht einer Steigerung um 3,16 % im Vergleich zum Vorjahr 2024 mit 918.807 erlassenen Bußgeldbescheiden. Auch wenn dadurch der Höchstwert der vergangenen 15 Jahre von 2023 mit 1.005.437 erlassenen Bußgeldbescheiden nicht erreicht wurde, stellen die Zahlen ein weiterhin hohes Niveau in der Tätigkeit der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt dar.

Insgesamt zahlten die Verkehrsteilnehmer im Zusammenhang mit den Verwarnungs- und Bußgeldverfahren einen Betrag von rund 156 Millionen Euro ein und dieser ist damit im Vergleich zum Vorjahr mit 153 Millionen Euro auf einem ähnlichen Niveau.

Die rückläufige Zahl im Verwarnungsbereich und die zeitgleich jedoch steigende Zahl bei Anzeigen im Bußgeldbereich bzw. Bußgeldbescheiden begründet sich in einer Ende 2021 in Kraft getretenen Novelle der Bußgeldkatalogverordnung, welche weiterhin die Entwicklung der Jahresstatistik des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes prägt. Durch diese Novelle der Bußgeldkatalogverordnung erfolgte eine Erhöhung von Bußgeldern in verschiedenen Tatbestandsbereichen, wie insbesondere bei Geschwindigkeitsverstößen, und damit eine Verschiebung der Verstöße aus dem Bereich einer Verwarnung in den Bereich einer Anzeige (Grenze für eine Anzeige ab 60, - Euro Geldbuße).

Die Anzahl der verfolgten Verstöße im fließenden Verkehr bleibt relativ konstant, mit 1.320.886, was einer leichten Erhöhung von 1,01 % im Vergleich zum Vorjahr (1.307.634 im Jahr 2024) entspricht.

Die festgestellten Geschwindigkeitsverstöße sind minimal gesunken von 1.078.855 im Jahr 2024 auf 1.073.188 im Jahr 2025 (-0,53 %), wobei sie weiterhin seit 2021 etwa 82 % aller Verstöße im fließenden Verkehr ausmachen.

Bei den angeordneten Fahrverboten im Jahr 2025 mit 62.775 war im Vergleich zum Vorjahr 2024 mit 60.740 eine Erhöhung um 3,35 % zu verzeichnen. Der überwiegende Teil der Fahrverbote resultierte aus Geschwindigkeitsverstößen (41,91 %), gefolgt von Alkohol- und Drogendelikten (24,71 %) und Abstandsverstößen (14,17 %).