20.11.2025, Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Die bayerischen Verkehrszeichenpläne wurden anhand der Rahmenbedingungen der Regelpläne des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur* erstellt und bilden häufig wiederkehrende Standardsituationen bei der Transportbegleitung von Großraum und/oder Schwertransporten mit Schwerpunkt Verwaltungshelfereinsatz BF 4 ab.

Die auf dieser Website hinterlegten Verkehrszeichenpläne können von bayerischen Behörden und ausgebildeten Verwaltungshelfern zum Transportbegleiter BY als Download verwendet werden.

Bei jedem Plan besteht die Möglichkeit in der rechten Spalte das erste und letzte Feld individuell mit einem Text zu ergänzen**. Weitere Ergänzungen sind nicht zulässig.

Eine anderweitige Verwendung oder Änderungen in Text und Bild ist nicht gestattet. Sollten Sie weitere Verkehrszeichenpläne benötigen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bayerischen Polizeiverwaltungsamt, Straubing ( pva.transportbegleitung@polizei.bayern.de ) auf.

 

*Regelpläne für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde zwecks Verlagerung der Standardbegleitfälle der Polizei unter Zuhilfenahme privater Verwaltungshelfer zur Visualisierung der Verkehrszeichenanordnung im Rahmen der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten. Quelle: VkBL. 2015 S. 686 Gültiger Stand: Oktober 2015

** Vor dem Upload in VEMAGS, sind die genannten Felder auszufüllen und aus dem original PDF ist ein eigenes PDF (über PDF Druck am eigenem Rechner) zu erzeugen. Somit sind die Felder geschützt und das Dokument kann hochgeladen werden.

 

  • Bei allen VZP wurde der Text in der Fußzeile geändert. („Jedes Begleitfahrzeug der Stufe 4 ist mit einer eingewiesenen, verpflichteten und geprüften Transportbegleitung zu besetzen.“)
  • Die VZP 2.1g, 6.1g und 6.1h sind neu eingestellt.
  • Bei allen VZP, die ein Zeichen 250 enthalten, wurde dies bildlich von invers auf „normal“ umgestellt.
  • Bei allen VZP, die eine „Drosselfahrt“ beinhalten, wurde stattdessen aus Gründen der Verständlichkeit der Begriff „Bremsfahrt“ verwendet.
  • Bei einigen VZP wurde die Fahrerkabine der BF entfernt, da die Ausrichtung des BF4 nicht vorgegeben werden soll. Der Text wurde entsprechend angepasst.
  • Bei einigen VZP wurden die maximalen Abstände zueinander vergrößert.
  • Bei einigen VZP, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung beinhalten, wurde der Passus hinzugefügt, dass Zeichen 101 abgestrahlt werden soll, falls die ortsfeste Beschilderung eine niedrigere Geschwindigkeit anordnet