20.11.2025, Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Gebührenrechner zu § 29 Abs.3 und § 46 Abs.1 Nr.5 StVO Mit diesem Gebührenrechner können Sie unter Eingabe der Transportdaten bereits vor Antragstellung Ihre wahrscheinlichen Kosten für den Bescheid berechnen. Zur Ermittlung der Anhörstellen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde oder nutzen aus bereits beschiedenen Vorgängen die Übersicht der angehörden Behörden in VEMAGS.