31.03.2026, Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Durch die Einführung des Verwaltungshelfer-Modells (Geprüfte/-r Transportbegleiter/-in der Stufe 4) konnte zwar die Begleitung durch die Polizei in Bayern stark reduziert werden, aber erst mit Veröffentlichung der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung (StTbV) wurde die Möglichkeit für Unternehmen geschaffen, Großraum- und Schwertransporte innerhalb Deutschlands selbstständig zu begleiten.
Für eine selbstständige Begleitung ist die Beleihung des Unternehmens durch das für sie zuständige Bundesland (Firmensitz) sowie eine spezielle Ausbildung der beim Unternehmen beschäftigten Transportbegleiter/-innen erforderlich.

Eine Beleihung kann nur auf Antrag und bei Erfüllung entsprechender Voraussetzungen (§§ 4, 5 und 7 StTbV) übertragen werden.

Dokumente für die Antragstellung (Übersendung im Original)

Wir weisen darauf hin, dass eine Prüfung des Antrags erst nach Einreichung der vollständigen Unterlagen erfolgen kann.
Sämtliche betriebliche Veränderungen (wie z.B. Änderungen bei der Geschäftsführung, Zu- und Abgänge bei den Transportbegleitern und Begleitfahrzeugen usw.) sind immer anzeigepflichtig.
Die Übertragung der Beleihung gilt längstens für einen Zeitraum von 5 Jahren. Sie kann auf Antrag um längstens 5 Jahre verlängert werden, wenn die entsprechenden Anforderungen vorliegen.

 

Die Ausbildung von Transportbegleiter/-innen nach der StTbV vermittelt die für eine selbständige Begleitung eines Großraum- und Schwertransportes im Geltungsbereich der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung notwendigen Kenntnisse.

Zugelassen zum Lehrgang werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Mindestalter 21 Jahre) privater Unternehmen und freiberuflich Tätige, die sich vor Lehrgangsbeginn einer positiven Zuverlässigkeits- und Geeignetheitsprüfung unterzogen haben. Zudem muss der Teilnehmer seit mindestens 2 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (min. Klasse B) sein und die deutsche Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveau B1) beherrschen.

Jedes Bundesland kann eine andere Ausbildungsform festsetzten.
Mehrere Bundesländer bieten ein Komplettseminar über mehrere Wochen am Stück an. Bayern hat sich für eine stufenweise Ausbildung entschieden. Somit wird jeder Teil (Teil I und II) für sich abgeschlossen. Das bedeutet, dass am Ende des Seminar Teil I eine schriftliche Prüfung erfolgt. Das hat den Vorteil, dass bei nicht bestehen des Teil II zumindest die Qualifikation zum „Geprüfte/-r Transportbegleiter/-in Stufe 4 BY/BB und Autobahn“ erhalten bleibt.

Für die Eignung zum Transportbegleiter/-in nach der StTbV ist die erfolgreiche Teilnahme an folgenden drei Seminarblöcken Voraussetzung:

 

Weitere Informationen zu den Ausbildungsinhalten und zur Anmeldung finden Sie hier:
https://www.polizei.bayern.de/verkehr/005625/index.html

 

Der Ausbildungsinhalt und die Stundenzahl des Teil II ist in der StTbV festgesetzt.
Das Seminar Teil II kann nur mit bestandener Prüfung des Teil I besucht werden.
Auch dieses Seminar gliedert sich in einen theoretischen- und praktischen Teil.

Theoretischer Teil
Im theoretischen Teil werden zum großen Teil Themenbereiche aus Teil I bearbeitet.
Im Grundseminar (Teil I) liegt jedoch der Schwerpunkt auf der Vermittlung von fachlichen Kenntnissen, während Teil II sich schwerpunktmäßig mit Hintergrundwissen, Verständnis, Führungsaufgaben und Kommunikationsproblemen des Transportbegleiters (StTbV) beschäftigt, um das theoretische und praktische Wissen der Kandidaten zu festigen. Die Kandidaten erarbeiten selbständig Themenbereiche und tragen das Erarbeitete entweder einzeln oder in der Gruppe vor. Zur Erarbeitung von Themenbereichen können alle zur Verfügung stehenden Mittel (StVO, VwV zur StVO, RGST, Merkblatt für Begleitfahrzeuge, eigenes Laptop oder andere Onlinemöglichkeiten) im Lehrsaal genutzt werden.
Neben den bekannten Themenbereichen kommt als neues Thema Verkehrspsychologie hinzu.

Praktischer Teil
In diesem Teil der Ausbildung liegt der Schwerpunkt in der Umsetzung der Themen aus dem theoretischen Teil.
Im Rahmen einer realen Transportfahrt werden verschiedene Szenarien abgearbeitet.
Der Kandidat bekommt die Möglichkeit unter Aufsicht erste Erfahrungen mit der neuen Situation/den neuen Möglichkeiten zu sammeln.
Als Rückfallebene wird jeder Transport mit Polizei / Dozenten begleitet. Der eingesetzte Dozent beobachtet und bewertet den Transport und greift jedoch nur bei Problemen in der Transportbegleitung ein. Hier ist Organisation und selbständiges-vorausschauendes Handeln erforderlich.
Jeder Teilnehmer bewegt selbst ein Begleitfahrzeug um möglichst reale Rahmenbedingungen zu schaffen.

Prüfung
Nach Abschluss der Ausbildung erfolgt ein Prüfungstag, der nach einer schriftlichen Prüfung auch eine mündliche Prüfung mit Praxisbezug vorsieht. Die bestandene Prüfung ermöglicht die Teilnahme am Teil III.

 

Für den Nachweis einer fachlichen Eignung muss lt. StTbV die Teilnahme an einer praktischen Transportbegleitung von Großraum- und Schwertransporten im Umfang von mindestens 95 Unterrichtseinheiten (Modell 1) oder von mindestens 20 zu begleitenden Großraum- und Schwertransporten mit mindestens 10 Abfahrtskontrollen (Modell 2) unter Aufsicht der Polizei nachgewiesen werden. Der Freistaat Bayern bietet nur das Modell 2 (20 Transporte + 10 Abfahrtskontrollen) an. Dadurch ist gewährleistet, dass die Teilnehmer durch verschiedenste Szenarien, wie z.B. Unfall, blockierte Streckenführung, Panne usw., eine umfassendere Praxis erhalten.

 

Ausweis
Nach Beleihung des Unternehmens und erfolgreicher Teilnahme an o.g. Seminarblöcken erhalten die Teilnehmer einen Ausweis für Transportbegleiter der Bundesrepublik Deutschland.

Die Gültigkeit des Ausweises beträgt maximal 5 Jahre. Nach 5 Jahren muss ein Seminar, um die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten, besucht werden.