24.07.2025, Polizeipräsidium München

Am 18.06.2021 startet die Pilotierung der neuen mOwi-App zur Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und das Bürger-Infoportal beim Polizeipräsidium München mit ca. 250 iPhones.

Das Polizeipräsidium München erhielt vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren für Sport und Integration den Auftrag zur Pilotierung der „mOwi-App“ und des damit verbundenen „Bürger-Infoportals“ im Zeitraum vom 18.06.2021 bis 15.08.2021.

Hinter diesen Begrifflichkeiten steckt ein innovatives Verfahren, welches die bisherige Verwarnung mit Zahlungsaufforderung („der klassische Strafzettel“) langfristig ersetzen soll.

Hierzu nutzen zunächst vier Dienststellen des Polizeipräsidiums München Polizei-Smartphones, um Verwarnungen (z.B. Falschparken) mit der neuen App auszustellen.

Folgende Dienststellen pilotieren das neue Verwarnungsverfahren:

  • Polizeiinspektion 14 (Westend)
  • Polizeiinspektion 22 (Bogenhausen)
  • Polizeiinspektion 44 (Moosach) sowie
  • die 2. Einsatzhundertschaft des Polizeipräsidiums München (eingesetzt im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München).

Die Polizeikräfte der Pilotierungsdienststellen stellen mithilfe einer App über das dienstliche Smartphone eine Verwarnung aus. Diese wird dann mit einem QR-Code, der sich auf einer sogenannten Bürgerbenachrichtigung befindet, zusammengeführt und unmittelbar in das Polizeidatennetz gespeichert.

Die Polizeikräfte bringen diese am Fahrzeug an oder übergeben die Bürgernachricht situationsbedingt persönlich an den Verkehrsteilnehmer.

Die so verwarnten Verkehrsteilnehmer haben nun die Möglichkeit, mithilfe eines Smartphones oder eines Computers den vorgeworfenen Tatbestand aufzurufen. Anschließend besteht die Möglichkeit einen entsprechenden Überweisungsträger
aufzurufen, um das Verwarnungsgeld z.B. über Onlinebanking sofort zu bezahlen.

Sollte ein verwarnter Verkehrsteilnehmer nicht die Möglichkeit besitzen, sich digital zu informieren bzw. die Verwarnung zu bezahlen, so besteht, wie bisher auch, die Möglichkeit, mit dieser Bürgerbenachrichtigung bei einer Polizeiinspektion vorstellig zu werden und die Verwarnung dort zu begleichen oder sich Informationen hierzu einzuholen. Durch die Online-Anbindung stehen die Daten dort ebenfalls unmittelbar zur Verfügung.

Sollte eine am Fahrzeug angebrachte Bürgerbenachrichtigung sich nicht mehr am Fahrzeug befinden oder unternimmt der Fahrer nichts weiter, erhält der Halter des Fahrzeuges wie gewohnt eine schriftliche Benachrichtigung über den Verkehrsverstoß.

Sollten während der Pilotierungsphase technische Probleme oder Fehler auftauchen, so bitten wir die Bürger hierbei um eine entsprechende Mitteilung an das Polizeipräsidium München bzw. das Polizeiverwaltungsamt Straubing. Hierzu kann gerne das Kontaktformular von der Bayerischen Polizei verwendet werden.