Der GG/SBC Trupp des Polizeipräsidiums Unterfranken, der bei der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried angesiedelt ist, ist für den kompletten Dienstbereich des PP Unterfranken örtlich zuständig. Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages ist der Trupp bei Verdacht auf Beteiligung/Freisetzung von gefährlichen radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen zuständig.
Ferrosilicium ist ein Gefahrgut der Klasse 4.3, d.h ein Stoff der bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickelt. Zusätzlich ist Ferrosilicium giftig.
Verladen wurden die Versandstücke im Hafen von Antwerpen in Belgien. Jedes Packstück wog ca. eine Tonne.
Abgesehen davon, dass die Ladungssicherung auf der Ladefläche des Schiebeplanenaufliegers unzureichend war und nicht den Vorschriften des ADR , Teil 7, entsprach, waren die Big-Bags teilweise offen bzw. beschädigt. Wie auf den Bildern zu erkennen, war das gefährliche Gut frei zugänglich und sichtbar.
Während der Kontrolle herrschte Regenwetter. Glücklicherweise war die Plane des Fahrzeugaufbaues komplett dicht, so dass der Regen von dem mit Wasser gefährlich reagierenden Transportgut ferngehalten wurde. An eine Weiterfahrt mit dieser Ladung in dem vorgefundenen Zustand war natürlich nicht zu denken.
Fahrer und Verlader sind nach § 29 GGVSEB gemeinsam verantwortlich für die mangelhafte Ladungssicherung sowie für die Verladung beschädigter und undichter Versandstücke.
Bußgeld: Verlader: 1.000 Euro, Fahrer: 550 Euro
Ebenso sind beim Verpacker Verstöße gegen die Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften mit Gefahrzetteln an beiden Seiten der Großpackmittel erkennbar. Bußgeld: 1.100 Euro
Bei einem Handwerkertransport musste festgestellt werden, dass die transportierten Werkzeuge unter anderem auch zwei Gasflaschen nicht bzw. nicht richtig gesichert waren. Bei den Gasflaschen, die mit Gefahrgut der Klasse 2.1 (einem entzündbaren Gas) befüllt waren, war zudem die vorgeschriebene Kennzeichnung nicht mehr vorhanden und die Armaturen waren angeschlossen. Durch die angeschlossenen Armaturen war das Ventil nicht gegen Beschädigung geschützt.
Für die sichere Verstauung und das Entfernen des Anschlussschlauchs ist hier der Fahrer, der die Flasche an der Arbeitsstelle verwendet verantwortlich.
Bußgeld für den Fahrer: Ladungssicherung 300 EUR, Für den Verpackungsverstoß (Fehlender Ventilschutz) 600 EUR zusätzlich.
Für die Kennzeichnung, Bezettelung und Prüfung der Gasflasche ist der Befüller, Verpacker und der Beförderer verantwortlich.
Die Bußgelder können sich hier im 4stelligen Bereich bewegen.
Ladungssicherung ist dasTop-Thema für einen ordnungsgemäßen und sicheren Ablauf von Gefahrguttransporten, leider aber auch oft bei den Beanstandungen.
Aufklärungskampagnen in diesem Bereich durch Kfz-Versicherer, Verbände und Behörden aber nicht zuletzt auch durch die Polizei scheinen sich zu lohnen und mehr und mehr Früchte zu tragen wie auf den nebenstehenden Bildern zu sehen ist.
Die Großpackmittel (IBC) mit ätzendem Gefahrgut der Klasse 8 sind hier in vorbildlicher Weise nach der Seite und nach hinten gesichert.
Durch Einstellen von Holzpaletten wurde ein lückenloser Formschluss zur Seite erreicht. Mit drei Klemmstangen wurde ebenfalls Formschluss und ausreichende Sicherung nach hinten erzeugt.
Eine gute Lastverteilung auf der Ladefläche ergibt sich durch Palettenstapel, die zwischen die IBC eingestellt waren.
Die ausreichende Ladungssicherung nach vorne war mit Formschluss der IBC und Erhöhung des Reibbeiwertes mittels Antirutschmatten unter den Kunststoffträgern der IBC erreicht. worden.
Solche Bilder machen Mut für weitere Arbeit im Sinne der Verkehrssicherheit.
Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried
Mainfrankenpark 53a
97337 Dettelbach
Tel. 09302/910-190, 195 bis 199