04.06.2020, Polizei Bayern
Opferschutz
Die Beauftragten der Bayerischen Polizei für Frauen und Kinder sind Ihre Ansprechpartnerinnen wenn Sie Opfer oder Zeuge von Gewalt sind.
Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, können Sie sich selbstverständlich an jede Polizeidienststelle wenden.
Darüber hinaus besteht für Opfer von Gewalttaten in Familie und Partnerschaft, Opfer von Stalking sowie Opfer von Sexualstraftaten die Möglichkeit, sich zur Beratung ganz speziell an die dafür Beauftragten bei der Polizei zu wenden. Telefonische Beratungen sind hier auch anonym möglich!
Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz

Sind Sie Opfer einer Gewalttat geworden, besteht unter bestimmten Umständen der Anspruch, eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu erhalten.
Nähere Informationen bietet Ihnen hierzu das
Faltblatt des Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren

Jeder von uns kann plötzlich Opfer werden - sei es durch einen Verkehrsunfall oder durch eine Straftat.