24.03.2023, Polizeipräsidium Mittelfranken

Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Zeughaus bietet mit Zuständigkeit für das gesamte Stadtgebiet Nürnberg für alle Bürgerinnen und Bürger Informationen, Vorträge und Beratungen zum Schutz vor Verbrechen und zur Vorbeugung von Straftaten an. Ergänzt wird das Angebot durch Workshops und Sonderveranstaltungen zu diversen aktuellen Themen.

Der Zugang ist nicht barrierefrei.
 

Die Polizeiberatung Zeughaus bietet für Seniorengruppen Vorträge zu den Themenbereichen Trickdiebstahl, Betrug, Werbeanrufe, Gewalt / Gefahrensituationen in der Öffentlichkeit, Zivilcourage, Verhalten in Banken und an Geldautomaten etc. an.

Die Vorträge und ein Verhaltenstraining können gerne vor Ort in den Veranstaltungsräumlichkeiten der Gruppen durchgeführt werden.

Der Zugang ist nicht barrierefrei.
 


Zum Thema Drogen (eigtl.: illegale Suchtstoffe) werden Vorträge und Workshops für diverse Zielgruppen (Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe, Eltern, Lehrkräfte, sonstige Multiplikatoren z.B. aus dem Bereich der Jugendhilfe) angeboten.

Behandelt werden jugendtypische illegale Suchtstoffe wie z.B. Cannabis, NPS (Neue psychoaktive Substanzen wie z.B. sog. „Kräutermischungen“) und synthetische Drogen (Amphetamine, Crystal u.a.) sowie auch die Thematik der legalen Suchtstoffe (Nikotin, Alkohol etc.). Die Gefahren physischer und psychischer Art, die der Konsum der o.g. Stoffe mit sich bringt, werden ausführlich und lebensnah erläutert. Auch die Konsequenzen polizeilichen Handelns für den jeweiligen Betroffenen (im Zusammenhang mit Betäubungsmitteldelikten) werden aufgezeigt.

Zielgruppenspezifisch werden zudem Lehrkräfte, Ausbilder etc. darüber informiert, welcher Handlungsbedarf sich beim Feststellen von Drogenkonsum in Schule, sozialer Einrichtung etc. ergibt.
 



Angebot

Die Vorträge "Verhaltenstraining - Gewalt am Arbeitsplatz" & "Verhaltenstraining - Gewalt im öffentlichen Raum" sollen das persönliche Gefahrenbewusstsein sowie das Rechtsverständnis der Teilnehmer schärfen. Insbesondere werden auf Gefahren im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz sowie im Zusammenhang im öffentlichen Raum eingegangen. Dabei werden potentielle Gefahrenquellen beleuchtet und Wege aufgezeigt diese mit einfachen Maßnahmen einzudämmen. Zudem werden Themen wie nonverbale Kommunikation, Notwehr sowie mögliche Hilfsmittel zum Selbstschutz für den Alltag beleuchtet.

Die Kurse dauern bis zu drei Stunden und werden nach vorheriger Absprache, angepasst an das Interessengebiet und die Leistungsfähigkeit der Teilnehmer, gehalten.
 

Zielgruppe

Vorträge werden für folgende Zielgruppen angeboten:

  • Behörden / Institutionen
  • sonstige Interessierte

Gegebenenfalls ist eine Mindestteilnehmeranzahl erforderlich bzw. muss die Anzahl der Teilnehmer beschränkt werden.


Örtlichkeit

Die Vorträge und ein Verhaltenstraining können unter anderem vor Ort in Veranstaltungsräumlichkeiten der Zielgruppen oder in den Räumen des Zeughauses durchgeführt werden.

Der Zugang zum Zeughaus ist nicht barrierefrei.

 


Leider erleben unsere Kinder in ihrem schulischen Umfeld nicht immer die heile Welt. Cybermobbing, körperliche Gewalt, Sachbeschädigung und Eigentumsdelikte finden sich im täglichen Umgang und auch in der Schule.

Ergänzend zu den schuleigenen pädagogischen Angeboten nimmt sich die Polizei dieser Deliktsfelder an. Mit Vorträgen und anderen geeigneten Maßnahmen sind Polizeibeamte an den Schulen tätig um die Beteiligten zum Nachdenken über ihr Verhalten anzuregen und diesen Entwicklungen entgegen zu wirken.
 


Einbrüche in Wohnungen und jedwede andere Objekte sind ein ständig präsentes Delikt. Die Begehungsweisen, Tätertypen, Tathintergründe und Professionalität sind äußerst vielfältig, in Katalogmustern kaum exakt zu fassen und ändern sich beständig. Auch wir als Polizei sind natürlich mit unterschiedlichsten Ansätzen, sowohl traditionell als auch innovativ neu, am Puls des Geschehens um eine größtmögliche Sicherheit und bestmögliche Strafverfolgung zu gewährleisten.

Nichts desto trotz ist jeder einzelne Einbruch natürlich ein Einbruch zu viel. Die polizeilichen Maßnahmen alleine sind jedoch nur ein Teil um diesen Delikten erfolgreich und nachhaltig beizukommen und vor allem vorzubeugen. Auch Sie als Bürger und Bevölkerung, Eigentümer und Mieter sind ein wichtiger Teil in der Kette von Maßnahmen, die letztlich nur im Verbund erfolgversprechend sind. "Machen wir es DEM Verbrechen gemeinsam so schwer wie möglich!"

Im Kommissariat 34 - Polizeiberatung Zeughaus - sind Ihnen erfahrene und speziell geschulte Beamte bei der Planung zur Absicherung Ihrer Immobilien etc. behilflich. Die Informationen sind unverbindlich, firmen- und produktneutral. Sie orientieren sich an den sich beständig weiter entwickelnden technischen Neuerungen und Erfahrungen aus der polizeilichen Praxis. Die Vorschläge verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz in der Kombination von technischen als auch verhaltensbedingten Veränderungen.

Für Auskünfte und zur Festlegung von weiteren Vorgehensweisen (Terminabsprachen, Informationsmöglichkeiten …) sind wir erreichbar:


 

Mobile Informationsmöglichkeiten zum Einbruchschutz. Wir sind an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet und auch in den Außenbezirken mit einem Mobilen Bürgerinformationsservice unterwegs. Die Standorte und Zeiten entnehmen Sie bitte dem angehängten Angebot.


Versperren Sie Fenster und Türen. Vermeiden Sie alle Anzeichen, welche von außen erkennbar machen, dass in Ihrem Haus / Wohnung niemand daheim ist. Bedenken Sie "Mechanik schützt! Elektronik meldet. Kameras machen Bilder. Einfluss haben wir alle nur wirklich auf unser eigenes Verhalten. Wie ein potentieller Täter auf unsere Maßnahmen reagiert können wir nur bedingt vorhersagen und beeinflussen."
 


Für Geschädigte und Betroffene einer Straftat bieten wir telefonisch und persönlich Hilfe und Unterstützung an. Wir erklären den Ablauf eines Strafverfahrens und erläutern polizeiliche Maßnahmen und Möglichkeiten. Im Rahmen der opferbezogenen Prävention geben wir z. B. Verhaltenstipps oder wenden polizeiliche Befugnisse an. Bei Bedarf stellen wir den Kontakt zu außerpolizeilichen Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen her.

Unser Ziel ist es, die Geschädigten einer Straftat durch das polizeiliche Strafverfahren zu begleiten und dadurch Sicherheit und Transparenz herzustellen.

Eine anonyme Beratung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich! In der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle sind ausschließlich Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte tätig. Das bedeutet, dass wir dem sogenannten „Legalitätsprinzip“ (§ 163 der Strafprozessordnung) unterliegen und somit bei Vorliegen eines Verdachtes einer Straftat ein Verfahren einleiten müssen.


  • Trickdiebstähle, Taschendiebstähle, betrügerische Haustürgeschäfte
  • Sicherungsmöglichkeiten für Wohnräume
  • Gefahren im Internet (Zielgruppe: Eltern, Lehrer, Erwachsene)

 


Termine grundsätzlich nur nach telefonischer Vereinbarung.