24.07.2025, Polizeipräsidium Schwaben Nord

Tätigkeitsfeld:

Als Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bin ich Ansprechpartner für folgende Bereiche:

  • Gewalt im sozialen Nahbereich / häusliche Gewalt
  • Misshandlung oder Vernachlässigung von Kindern
  • sexuelle Gewalt gegen Erwachsene
  • sexueller Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen
  • Stalking / Nachstellung

Die BPfK berät zu den oben genannten Themenfeldern - unabhängig vom Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft oder Religion,

  • klärt über den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens und die Rechte des Zeugen bzw. Geschädigten (z. B. Nebenklage) im Strafverfahren auf,
  • informiert über mögliche polizeiliche Maßnahmen, wie z.B. Strafverfolgung/Legalitätsprinzip, Platzverweis, Gewahrsamnahme, polizeiliches Kontaktverbot, Schutzmaßnahmen (Unterbringung im Frauenhaus...) auf,
  • klärt über weitere rechtliche Möglichkeiten, wie z.B. Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG), Kontakt- und Näherungsverbot, Wohnungszuweisung, Nebenklage, Prozesskostenhilfe, Ansprüche nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER), zivilrechtliche Forderungen auf,
  • informieren über sonstige Hilfsangebote , wie z.B. Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen,
  • stellt gegebenenfalls Kontakt zur sachbearbeitenden Polizeidienststelle her

und gibt

  • Tipps zur Vorbeugung

Kostenlose präventive Fachvorträge

Wir bieten im Rahmen der polizeilichen Präventionsarbeit kostenlose präventive Fachvorträge zu den Bereichen

  • Gewalt im sozialen Nahraum / häusliche Gewalt
  • Stalking
  • sexuelle Gewalttaten gegen Frauen
  • sexueller Missbrauch von Kindern
  • Opferschutz

Ein Vortrag dauert ca. 1 ½ bis 2 Stunden.

Für eine Terminvereinbarung setzen Sie sich bitte unter der oben genannten Erreichbarkeit mit mir in Verbindung.