24.07.2025, Polizeipräsidium Schwaben Nord
Tätigkeitsfeld:
Als Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bin ich Ansprechpartner für folgende Bereiche:
- Gewalt im sozialen Nahbereich / häusliche Gewalt
- Misshandlung oder Vernachlässigung von Kindern
- sexuelle Gewalt gegen Erwachsene
- sexueller Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen
- Stalking / Nachstellung
Die BPfK berät zu den oben genannten Themenfeldern - unabhängig vom Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft oder Religion,
- klärt über den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens und die Rechte des Zeugen bzw. Geschädigten (z. B. Nebenklage) im Strafverfahren auf,
- informiert über mögliche polizeiliche Maßnahmen, wie z.B. Strafverfolgung/Legalitätsprinzip, Platzverweis, Gewahrsamnahme, polizeiliches Kontaktverbot, Schutzmaßnahmen (Unterbringung im Frauenhaus...) auf,
- klärt über weitere rechtliche Möglichkeiten, wie z.B. Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG), Kontakt- und Näherungsverbot, Wohnungszuweisung, Nebenklage, Prozesskostenhilfe, Ansprüche nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER), zivilrechtliche Forderungen auf,
- informieren über sonstige Hilfsangebote , wie z.B. Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen,
- stellt gegebenenfalls Kontakt zur sachbearbeitenden Polizeidienststelle her
und gibt
- Tipps zur Vorbeugung
Kostenlose präventive Fachvorträge
Wir bieten im Rahmen der polizeilichen Präventionsarbeit kostenlose präventive Fachvorträge zu den Bereichen
- Gewalt im sozialen Nahraum / häusliche Gewalt
- Stalking
- sexuelle Gewalttaten gegen Frauen
- sexueller Missbrauch von Kindern
- Opferschutz
Ein Vortrag dauert ca. 1 ½ bis 2 Stunden.
Für eine Terminvereinbarung setzen Sie sich bitte unter der oben genannten Erreichbarkeit mit mir in Verbindung.