18.05.2022, Polizeipräsidium Mittelfranken

          Richard-Wagner-Platz 1
          90443 Nürnberg


Als "Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK)" leisten wir zu den Bereichen

  • Gewalt im sozialen Nahraum/Häusliche Gewalt
  • Stalking
  • Sexuelle Gewalt
  • Sexueller Missbrauch von Kindern
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen

aktiven Opferschutz durch Opferberatung und repräsentieren diese Themenfelder durch entsprechende präventive (kostenlose) Fachvorträge in der Öffentlichkeit.


Wir

  • klären über den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens und die Rechte des Zeugen bzw. Geschädigten im Strafverfahren auf,
  • klären über mögliche polizeiliche Maßnahmen, wie z.B. Strafverfolgung/Legalitätsprinzip, Platzverweis, Gewahrsamnahme, polizeiliches Kontaktverbot, Schutzmaßnahmen (Unterbringung im Frauenhaus...) auf,
  • klären über weitere rechtliche Möglichkeiten, wie z.B. Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG), Kontakt- und Näherungsverbot, Wohnungszuweisung, Nebenklage, Prozesskostenhilfe, Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), zivilrechtliche Forderungen auf,
  • informieren und klären über Sonstige Hilfen, wie z.B. Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen, auf

und geben

  • Tipps zur Vorbeugung

Infos zur Vorbeugung


  • das Verhältnis zwischen Polizei und Opfer weiter zu optimieren und die Bürgernähe weiter auszubauen.
  • dass das Opfer die optimalen Informationen über seine Rechte im Strafverfahren erhält, damit es diese bestmöglich nutzen kann.
  • durch die Beratung weitere Straftaten zu verhindern. Dies kann entweder durch Prävention, z.B. durch konkrete Verhaltensempfehlung und/oder durch Strafverfolgung erreicht werden. Der Täter soll zur Verantwortung gezogen werden.

Mit jeder nicht angezeigten Straftat schützen wir den Täter, nicht das Opfer.


Und so sind wir zu erreichen:

Beratungstelefon

Ihr Anruf wird an einen Anrufbeantworter umgeleitet, sofern wir in einem Beratungsgespräch sind, oder das Büro aus sonstigen Gründen nicht besetzt ist.

Wenn Sie Ihre Telefonnummer hinterlassen, rufen wir Sie innerhalb einiger Werktage zurück.

Im Notfall wenden Sie sich bitte an den Notruf der Polizei.

Für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren sie bitte vorab mit uns einen Termin.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an Ihre örtliche Polizeiinspektion wenden, bei der es auch Sachbearbeiter für Häusliche Gewalt gibt, sowie an unsere regionalen Ansprechpartnerinnen bei den Fachdienststellen der Kriminalpolizei.


Wir bieten im Rahmen der polizeilichen Präventionsarbeit kostenlose präventive Fachvorträge zu den Bereichen

  • Gewalt im sozialen Nahraum / häusliche Gewalt
  • Stalking
  • sexuelle Gewalttaten gegen Frauen
  • sexueller Missbrauch von Kindern
  • Misshandlungen von Kindern

Gerne senden wir Ihnen zu dem von Ihnen gewünschten Themenfeld eine Vortragsgliederung mit entsprechenden Informationsmaterialien zu. Ein Vortrag dauert ca. 1 ½ bis 2 Stunden.

Für eine Terminvereinbarung setzen Sie sich bitte unter der Telefonnummer 0911 / 2112-1344 mit uns in Verbindung oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter.


www.polizei-beratung.de
Seiten der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes

Kriminalberatungsstellen im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken
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Ein Internetangebot der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.