09.02.2023, Polizei Bayern

Wo Menschen Opfer von Angriffen und Anfeindungen werden, weil sie beispielsweise Angehörige bestimmter Volksgruppen oder Religionen sind, sie wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Hautfarbe beleidigt werden, ist das für eine offene und freie Gesellschaft schwer zu ertragen. Nicht nur, dass Hasskriminalität die Werte unserer Demokratie bedroht. Vielmehr macht sie Menschen zu Betroffenen und Opfern, die stellvertretend für ihre Überzeugungen und ihre Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen angegangen werden und buchstäblich nicht „aus ihrer Haut“ können.

Dem jüdischen Leben und der jüdischen Kultur kommt in Deutschland eine besondere Bedeutung zu. Antisemitismus als Teil der Hasskriminalität richtet sich gegen Menschen jüdischen Glaubens oder Menschen, die für Juden gehalten werden und steht nicht nur aus einer historischen Verpflichtung im besonderen Fokus von zivilgesellschaftlichem und behördlichem Engagement.   
 

Der Kampf gegen die Hasskriminalität und insbesondere gegen den Antisemitismus ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Der Polizei kommt dabei neben vielen anderen Akteuren eine besondere Rolle zu.

Um dem gerecht zu werden, etablierte die Bayerische Polizei Anfang 2023 das Amt des Beauftragten gegen Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus. Der Beauftragte wird unterstützt von Ansprechpartnern bei allen Polizeipräsidien. Zudem werden bis auf Ebene der regionalen Inspektionen der Polizei spezielle Kenntnisse im Phänomenbereich der Hasskriminalität in Form von besonders geschulten Mitarbeitern verankert.   

Schwerpunkte des Beauftragten:

  • Zentraler Ansprechpartner im Themenfeld Hasskriminalität für interne und externe Stellen und Behörden sowie Recherche- und Beratungsstellen
  • Netzwerkarbeit für eine gebündelte Expertise und fachlicher Austausch zu polizeilich präventiven und repressiven Maßnahmen, zu Ursachen, Erscheinungsformen, Auswirkungen und Verfolgungsmöglichkeiten von Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus
  • (Fort-)Entwicklung von neuen präventiven und repressiven Bekämpfungsstrategien / Maßnahmen mit internen und externen Stellen
  • Initiierung und Begleitung der Aus- und Fortbildung im Phänomenbereich Hasskriminalität
  • Vertretung und Unterstützung der Bayerischen Polizei bei der Öffentlichkeitsarbeit
Erreichbarkeiten des Beauftragten (während der Bürozeiten)

E-Mail:   gegenhass[at]polizei.bayern.de


Es wird darauf hingewiesen, dass der E-Mail-Account nicht ständig gemonitort wird. Sollten sie unmittelbare polizeiliche Hilfe brauchen oder Strafanzeige erstatten wollen, rufen Sie bitte die 110 an oder wenden sie sich an eine Polizeidienststelle vor Ort


 

Als erster und wichtigster Ansatz für meine Arbeit als
Beauftragter der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus gilt:

 „Hinsehen, zuhören und handeln“.