14.09.2021, Polizei Bayern

Hate Speech (Hassrede) trifft zu, wenn die Grenzen der freien Meinungsäußerung auf Social-Media-Plattformen überschritten und die Rechte anderer verletzt werden, wie beispielsweise durch Üble Nachrede, Beleidigung oder Bedrohung. Wird die Grenze der freien Meinungsäußerung überschritten und werden die Rechte anderer verletzt, sind hasserfüllte Äußerungen strafbar. Die im Flyer zusammengefassten polizeilichen Empfehlungen sollen Ihnen aufzeigen, wie Sie sich selbst vor Hate Speech schützen können.

Damit rechtswidrige Inhalte schnell gelöscht werden, verpflichtet das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (kurz: Netzwerk­durchsetzungsgesetz - NetzDG) u. a. die Netzwerke, solche Inhalte innerhalb kurzer Fristen zu löschen.