18.03.2021, Landeskriminalamt
Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Videoüberwachung im öffentlichen Raum findet bereits gegenwärtig vielfach durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen statt.
So nutzen sowohl das Gros der Polizeien der Länder als auch die Bundespolizei die Möglichkeiten der polizeilichen Videoüberwachung mit Schwerpunkt im Bereich der Gefahrenabwehr und der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung.

Darüber hinaus kommt die Videoüberwachung unter anderem auch zu Eigensicherungszwecken an polizeilichen Liegenschaften, für polizeiliche Verkehrslenkungsmaßnahmen und in den jeweiligen Fußballstadien bei entsprechenden Sport- oder sonstigen Veranstaltungen zum Einsatz.
Der weitaus größere Bereich der Videoüberwachung im öffentlichen Raum findet allerdings durch private Betreiber statt. Neben Bahnhöfen, Flug- und Seehäfen sind beispielhaft örtliche und regionale Verkehrsbetriebe, Kreditinstitute, Tankanlagen, Parkhäuser, Einkaufszentren, Hotels, Banken, große Sportstätten und sonstige Veranstaltungsbereiche zu nennen.
Polizeiliche Videoüberwachung in Bayern
Polizeiliche Videoüberwachung in Bayern erfolgt unter den Voraussetzungen des 33 Polizeiaufgabengesetz (PAG) vor allem an ausgewählten kriminalitätsbelasteten Örtlichkeiten (Kriminalitätsschwerpunkten) als integrativer Bestandteil eines polizeilichen Gesamtkonzeptes zur Gefahrenabwehr und zur Verhütung und Bekämpfung von Sicherheitsstörungen und Straftaten im öffentlichen Bereich. Dabei weisen geeignete Hinweisschilder die Bürger deutlich auf den videoüberwachten Raum hin. Das „sichtbare technische Auge der Polizei“ trägt ganz wesentlich zur Verbesserung der Sicherheitslage, zur Stärkung des Sicherheitsgefühls und zum Schutz der Bürger vor Kriminalität bei. Sofern die aufgezeichneten Bilder nicht zu Beweiszwecken länger benötigt werden, erfolgt spätestens nach drei Wochen die automatische Löschung.
Unter diesen Voraussetzungen setzt die Bayer. Polizei das Instrument der Videoüberwachung derzeit in den Städten München, Nürnberg, Regensburg und Schweinfurt mit großem Erfolg ein. Neben fest installierten Anlagen für den längerfristigen Einsatz erfolgen polizeiliche Videoüberwachungen auch anlassbezogen, z. B. auf dem Münchner Oktoberfest, auf Christkindlesmärkten oder in Fußballstadien.