20.09.2019, PP Oberbayern Süd
Dolmetschertätigkeit für das Polizeipräsidium Oberbayern Süd
Bewerbungsverfahren/Anforderungsprofil
Interessenten/-innen, die sich für das Polizeipräsidium Oberbayern Süd als Dolmetscher-/in und Übersetzer/-in zur Verfügung stellen wollen, müssen ihren Wohnsitz im Einzugsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd vorweisen.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte schriftlich an:
Polizeipräsidium Oberbayern Süd, SG E 3, Kaiserstraße 32, 83022 Rosenheim oder per E-Mail an: pp-obs.pp.e3.za@polizei.bayern.de
einzureichen:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Zeugnisse/Diplome über die sprachliche und schulische Aus- und Weiterbildung
- evtl. Bestätigung anderer Organisationen oder Behörden, dass bereits Dolmetschertätigkeiten durchgeführt werden
- Strafregisterbescheinigung (bei österreichischen Bewerbern)
- Kopie des Personalausweises oder Passen (die zur Identitätsfeststellung nicht benötigten Daten können geschwärzt werden)
Zusätzlich benötigen wir von interessierten Asylbewerbern:
- Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde (Asylbewerber dürfen in den ersten 3 Monaten nach Asylantragstellung keinerlei Arbeit bzw. Beschäftigung aufnehmen. Hierunter fallen ausdrücklich auch „zeitweise bzw. fallweise Übersetzungstätigkeiten für die Polizei“. Danach benötigen sie bis zum 15. Monat eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde.)
- Zertifikat Integrationskurs
- C1-Sprachzertifikat
Bewerbungsunterlagen werden nur bearbeitet, wenn alle geforderten Anlagen vollständig vorliegen.
Nach Prüfung der eingegangenen Unterlagen setzen wir uns mit den Bewerbern/-innen in Verbindung.