14.04.2020, Landeskriminalamt
Das Kriminaltechnische Institut des Bayerischen Landeskriminalamtes
Das Kriminaltechnische Institut des Bayerischen Landeskriminalamtes hat die Aufgabe, die im Zusammenhang mit Straftaten anfallenden Spuren auszuwerten sowie sonstige Untersuchungen oder Prüfungen an Materialien, die im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellt werden, durchzuführen.
Zu diesen Aufgaben gehören häufig auch Untersuchungen an Tatorten mit unmittelbarer Bewertung der Spuren und mit fachkundiger Vorauswahl des anfallenden Spurenmaterials. Mit dieser Arbeit unterstützt das Kriminaltechnische Institut ermittelnde Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften und leistet wesentliche Beiträge zur Entscheidungsfindung in Strafprozessen.
Zur Durchführung seiner Aufgaben stehen dem Kriminaltechnischen Institut etwa 200 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, darunter viele Sachverständige aller einschlägigen Fachrichtungen. Diese personelle Ausstattung ermöglicht in vielen Untersuchungsbereichen eine weitreichende Spezialisierung und optimalen interdisziplinären Austausch.
Dem Kriminaltechnischen Institut werden jährlich rund 30.000 Untersuchungsanträge mit ca. 60.000 einzelnen Untersuchungsgegenständen bzw. Spuren vorgelegt. In den Laboratorien fallen im Rahmen der Untersuchungen jährlich rund 200.000 Einzelanalysen an.
Das Kriminaltechnische Institut bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben modernster wissenschaftlich-technischer Arbeitsweisen und betreibt Forschung und Entwicklung zur Erlangung neuer kriminaltechnisch relevanter Erkenntnisse und Untersuchungsmethoden.
Alle Untersuchungen werden nach anerkannten Grundsätzen der Qualitätssicherung durchgeführt (DIN ISO 17020 und DIN ISO 17025). Insbesondere ist sichergestellt, dass die Sachverständigen und ihre Mitarbeiter/-innen optimal aus- und fortgebildet werden, die dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechenden Methoden und Geräte eingesetzt werden sowie ständig interne und externe Qualitätskontrollen erfolgen.
Die ermittelten Ergebnisse werden in Gutachten niedergelegt und - falls es zu einem Strafprozess kommt - auf Anforderung vor Gericht vertreten.
Unabhängig von der organisatorischen Eingliederung des Kriminaltechnischen Instituts in das BLKA sind alle Sachverständigen im Kernbereich ihrer gutachterlichen Tätigkeit weisungsfrei.
Seit 2010 ist das Kriminaltechnische Institut Mitglied im "European Network of Forensic Science Institutes" (ENFSI).
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