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Sachen
Im Rahmen der Verfolgung und Aufklärung von Straftaten, aber auch vorbeugend zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger fahndet die Polizei auch nach Diebesgut oder anderen Sachen.
Unter Fahndung nach Sachen versteht man im wesentlichen
- die Wiederbeschaffung von Sachen, die durch eine Straftat oder sonst abhanden gekommen sind,
- die Ermittlung von Sachen, die zu einer Straftat in Bezug stehen,
- das Erkennen von Sachen, die der Tataufklärung dienen können,
- die Sicherstellung von Sachen, von denen eine Gefahr ausgeht.