15.02.2021, PP München
Tunnelsicherheit
Verhaltensvorschriften zur Tunnelsicherheit werden u.a. durch 2 Verkehrszeichen vorgeschrieben.
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Zeichen 327 |
Das Zeichen steht an der Tunneleinfahrt.
Beim Durchfahren des Tunnels ist Abblendlicht zu benutzen.
Das Wenden im Tunnel ist verboten.
Im Falle eines Notfalls oder einer Panne sollen nur vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten genutzt werden.
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Zeichen 328 |
In einer Nothalte- und Pannenbucht darf nur im Notfall oder bei einer Panne gehalten werden.
Ahndung
Zuwiderhandlung sind bußgeldbewehrt und werden als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet.
In einem Tunnel (Zeichen 327) |
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- Abblendlicht nicht benutzt | 10 € |
- mit Gefährdung | 15 € |
- mit Sachbeschädigung | 35 € |
- gewendet | 60 € zzgl. 1 Punkt |
- dabei andere gefährdet | 75 € zzgl. 1 Punkt |
- es kam zum Unfall | 90 € zzgl. 1 Punkt |
In einer Nothalte- und Pannenbucht (Zeichen 328) |
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- gehalten | 20 € |
- geparkt | 25 € |