01.09.2022, Polizeipräsidium München

Um Kriminalität vorzubeugen, entwickelt die Münchner Polizei gemeinsam mit anderen Sicherheitsbehörden und Institutionen vielfältige Maßnahmen oder Programme. Gleichwohl ist die Kriminalprävention auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, denn nicht nur die Politik und Polizei sind hier gefragt, sondern alle staatlichen und nichtstaatlichen Stellen sowie die Wirtschaft und die Medien.

Nicht zuletzt sind es sogar die Bürgerinnen und Bürger selbst, die durch verantwortungsvolles Verhalten einen wichtigen Beitrag zur Vorbeugung von Kriminalität leisten und sich mit der Bayerischen Sicherheitswacht dazu aktiv einbringen können.

 

Aufgaben der Sicherheitswacht

Die Aufgaben der Bayerischen Sicherheitswacht sind äußerst vielfältig und sind vor allem präventiv ausgerichtet. Die Angehörigen der Bayerischen Sicherheitswacht sollen zusätzlich zur Polizei an öffentlichen Orten präsent sein und dadurch viele Ordnungsstörungen frühzeitig verhindern. Gleichzeitig sind sie dadurch für alle Bürgerinnen und Bürger jederzeit ansprechbar und können als kompetenter Ansprechpartner entweder selbst unkompliziert Hilfe leisten bzw. in geeigneten Fällen über ein mitgeführtes Funkgerät schnell die Polizei informieren. Darüber hinaus leistet die Bayerische Sicherheitswacht in München wichtige Aufklärungsarbeit und informiert potentielle Zielgruppen von Straftätern über aktuelle Kriminalitätsphänomene. Dazu arbeiten die Angehörigen der Bayerischen Sicherheitswacht in München eng mit den örtlichen Polizeiinspektionen, denen sie angehören, zusammen.

 

Ausstattung der Sicherheitswacht

Während der uniformierten Präsenzgänge im öffentlichen Raum sind die Angehörigen der Bayerischen Sicherheitswacht mit einem eigenen Funkgerät und Mobiltelefon ausgestattet und sind damit mit der zuständigen Polizeiinspektion verbunden. So sind neben eigensicherungstechnischen Aspekten auch zugleich effiziente Absprachen mit den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten jederzeit möglich. Sollten Angehörige der Sicherheitswacht selbst bedrängt oder gar angegriffen werden, verständigen diese die Polizei bzw. können sich nötigenfalls mit einem Reizstoffsprühgerät verteidigen. Für eine bestmögliche Erkennbarkeit der Sicherheitswachtangehörigen sorgt eine funktionale Dienstkleidung. Zudem können sich alle Angehörigen der Bayerischen Sicherheitswacht mit einem eigenen Dienstausweis legitimieren. Um in Notfällen oder bei kleineren Verletzungen schnell Hilfe leisten zu können, führen sie darüber hinaus immer eine Erste-Hilfe-Ausrüstung mit oder verständigen über die Einsatzzentrale den Rettungsdienst.

 

Kompetenzen der Sicherheitswacht

Die Bayerische Sicherheitswacht verhindert durch ihre Präsenz viele Ordnungs- oder Sicherheitsstörungen vor der Entstehung und ergänzt dadurch die Arbeit der Polizei. Sollte vereinzelt dennoch ein unmittelbares Handeln der Sicherheitswachtangehörigen erforderlich sein, so können diese - neben den einschlägigen Rechtsbestimmungen aller Bürgerinnen und Bürger - Personen notfalls auch anhalten oder nach den Personalien befragen. Sofern dies zur Gefahrenabwehr nicht ausreicht, dürfen sie auch einen vorübergehenden Platzverweis erteilen. Durch eine fundierte und praxisnahe Ausbildung und jährliche Fortbildungen werden die Sicherheitswachtangehörigen in die Lage versetzt, ihren Auftrag sicher und fachkompetent ausüben zu können.

 

Voraussetzungen für die Sicherheitswacht

Die Münchner Polizei möchte das Erfolgskonzept der Sicherheitswacht weiter ausbauen und sucht deshalb verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger. Die Sicherheitswacht unterstützt mit ihrer örtlichen Präsenz und Kontaktpflege aktiv die Polizeiarbeit und hilft mit das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung weiter zu steigern.

 

„Schau nicht weg, 

wenn Du helfen kannst!“

 

Mitglied der Sicherheitswacht kann grundsätzlich jede Person werden, die die nötige Verantwortungsbereitschaft, Zuverlässigkeit und Zivilcourage mitbringt sowie einen ehrenamtlichen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung leisten will.

Darüber hinaus müssen die Bewerberinnen und Bewerber über einige Grundvoraussetzungen verfügen. Hierzu zählen ein Mindestalter von 18 Jahren und ein Höchstalter von 62 Jahren zum Zeitpunkt des Eintritts in die Sicherheitswacht. Der aktive Einsatz in der Sicherheitswacht ist bei entsprechender gesundheitlicher Eignung für den Außendienst grundsätzlich bis zum Alter von 67 Jahren möglich.

Die Münchner Polizei sucht aktuell Ehrenamtliche für die bestehenden Sicherheitswachten in folgenden Stadtteilen:

  • Haar
  • Milbertshofen
  • Neuhausen
  • Olympiapark
  • Ottobrunn
  • Perlach
  • Schwabing
  • Sendling
  • Unterhaching / Taufkirchen
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    Weitere Informationen zur Bayerischen Sicherheitswacht finden Sie unter https://www.polizei.bayern.de/wir-ueber-uns/sicherheitswacht/index.html