01.12.2020, PP München
Pressebericht vom 01.12.2020
Inhalt:
1857. Diebstahl aus einem Pkw; Ermittlung eines Tatverdächtigen – Schwabing
1858. Urteil wegen Diebstahl eines Kraftfahrzeuges – Altstadt
-siehe Medieninformation vom 22.05.2020, Ziffer 770
1859. Kraftfahrzeugrennen – Freimann
1860. Trickdiebstahl durch falsche Polizeibeamte – Haidhausen
1861. Aggressiver Ladendieb verletzt mehrere Personen – Laim
Der Zeuge teilte den Sachverhalt zwei zufällig in der Nähe stehenden Beamten der Polizeiinspektion 13 (Schwabing) mit. Diese veranlassten eine Fahndung, welche nicht zur Ergreifung des Tatverdächtigen führte.
Am Fahrzeug wurde von der Münchner Kriminalpolizei eine akribische Spurensicherung durchgeführt. Mit Hilfe des Bayerischen Landeskriminalamtes konnten dabei gewonnene Spuren einem 49-Jährigen mit Wohnsitz in München zugeordnet werden. Er wurde wegen des Diebstahls angezeigt.
Das Kommissariat 55 hat die Ermittlungen übernommen.
Das Amtsgericht München fällte nun in diesem Fall ein rechtskräftiges Urteil. Der damals festgenommene Tatverdächtige wurde wegen des Diebstahls und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Dabei fiel den Polizeibeamten auf, dass sich hinter dem 23-Jährigen ein weiterer VW Pkw mit einem 20-Jährigen, ebenfalls aus dem Landkreis Dachau, befand, der auch mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.
Bei der Hinterherfahrt konnten bei beiden Fahrzeugführern Geschwindigkeiten über 60 km/h in einer 30iger Zone festgestellt werden. An der Kreuzung zum Werner-Egk-Bogen bogen beide mit quietschenden Reifen ab und setzten ihre Fahrt auch wieder mit überhöhter Geschwindigkeit fort.
Nachdem einer der beiden Fahrzeugführer anhielt, wurde er durch die Polizeibeamten kontrolliert. Währen dessen stellten sich Zeugen zur Verfügung, die berichteten, dass sich beide im Werner-Egk-Bogen riskante Überholmanöver lieferten. Noch während der Kontrolle kam der zweite Fahrer ebenfalls zurück und konnte einer Kontrolle unterzogen werden.
Sowohl der 23-Jährige, als auch der 20-Jährige wurden wegen einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen angezeigt. Ihre Führerscheine wurden nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I noch vor Ort beschlagnahmt.
Die weiteren Ermittlungen hat die Münchner Verkehrspolizei aufgenommen.
Zwei bislang unbekannte männliche Täter sprachen eine über 80-jährige Rentnerin aus München an und gaben an Polizeibeamte zu sein. Sie wiesen sich mit einem falschen Polizeidienstausweis aus. Unter Vortäuschen falscher Tatsachen gelangten die beiden Unbekannten in die Wohnung der Rentnerin.
Im weiteren Verlauf lenkte einer der beiden Täter die Münchnerin ab, während der andere die Räumlichkeiten nach Wertgegenständen durchsuchte. Nach nur wenigen Minuten verließen die beiden Täter die Wohnung in unbekannte Richtung.
Die Rentnerin kontrollierte ihre Sachen und musste feststellen, dass ihr aus der Wohnung mehrere Tausend Bargeld entwendet wurden. Sie informierte einen Nachbarn, der sofort die Polizei verständigte. Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen verliefen bislang erfolglos.
Das Kommissariat 65 hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Die Täter wurden wie folgt beschrieben:
Täter 1:
Männlich, 38 Jahre alt, 170 cm groß, südländische Erscheinung, schlank, schwarze, kurze Haare, sprach deutsch mit ausländischem Akzent
Täter 2:
Männlich, 38 Jahre alt, 170 cm groß, südländische Erscheinung, schwarze, kurze Haare, braune Augen, sprach deutsch mit ausländischem Akzent
Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Warnhinweise:
Die Polizei warnt vor dem Auftreten falscher Polizei- oder Kriminalbeamter. Polizeibeamte in zivil legitimieren sich stets durch Vorzeigen des Dienstausweises. Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte verwenden oft den Trick, dass sie mitteilen, es wäre in der Nachbarschaft eingebrochen worden und sie müssten in der Wohnung Geld- bzw. Schmuckaufbewahrungsörtlichkeiten sehen. Vergewissern Sie sich Bestenfalls durch einen selbstständigen Anruf beim Polizeinotruf 110, ob es sich tatsächlich um einen Polizeibeamten handelt, noch bevor Sie einen Unbekannten in Ihre Wohnung einlassen! Und denken Sie bitte immer daran: Eine gesunde Skepsis ist keine Unhöflichkeit!
In den letzten beiden Tagen wurden der Polizei über 150 Anrufe durch falsche Polizeibeamte im gesamten Stadtgebiet und im Landkreis München gemeldet.
Wir gehen noch von einer viel höheren Dunkelziffer aus. Außerdem rechnen wir damit, dass sich dieser Trend noch bis Weihnachten fortsetzen wird.
Alle angerufenen Personen gingen nicht auf die Forderungen der Anrufer ein und sie benachrichtigten sofort die Polizei über den Notruf 110.
Kurz darauf flüchteten die beiden Tatverdächtigen. Sie konnten von Zeugen und dem Mitarbeiter ergriffen und den bereits verständigten Polizeibeamten übergeben werden.
Gegenüber der Streifenbesatzung der Bereitschaftspolizei war der 32-Jährige äußerst aggressiv und musste deswegen fixiert werden. Bei der Festnahme trat er einem Polizeibeamten an dessen Knie und verletzte ihn hierdurch. Er blieb aber weiterhin dienstfähig. Für den verletzten Mitarbeiter wurde ein Rettungswagen gerufen, der ihn in ein Krankenhaus zur weiteren Behandlung brachte.
Während der Festnahme gelang es der Mittäterin unerkannt zu flüchten. Gegen den 32-Jährigen wurde u.a. ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls eingeleitet. Die weiteren Delikte bedürfen noch der Abklärung. Er wird einem Ermittlungsrichter im Polizeipräsidium München zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt.
Das Kommissariat 61 hat die Ermittlungen übernommen.
Die flüchtige Mittäterin wurde wie folgt beschrieben:
Schulterlange Haare, südländisches Erscheinungsbild; trug eine schwarze Jacke, eine schwarze Damenhandtasche; hat evtl. eine Tätowierung an der linken Hand
Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 61, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.