Verkehrsordnungswidrigkeiten![]() Hinweise zum Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren und Bußgeldkatalog. |
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Gemäß § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz kann der/die Betroffene gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. » mehr 29.03.2019, Polizeiverwaltungsamt |
„Du entscheidest“ Hauptunfallursache – Geschwindigkeit
Ungefähr ein Drittel aller tödlichen Verkehrsunfälle ist auf nicht angepasste oder überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen. 11.05.2018, Polizei Bayern |
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Bußgeldkatalog der Bayerischen Polizei
Die Teilnahme am Straßenverkehr steckt voller Gefahren. Leider verunglücken auf unseren Straßen täglich Menschen, weil sie die Gefahren unterschätzen, oder sich über die Verkehrsregeln hinwegsetzen. 11.05.2018, Polizei Bayern |
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