10.07.2018, Landeskriminalamt
Untersuchungshaftbefehl gegen Polizeibeamten
MÜNCHEN - Das Polizeipräsidium München berichtete bereits am Montag, 02.10.2017, Ziffer 1683 in seinem Pressebericht über einen 42-jährigen Polizeibeamten, der in einem Hallenbad in München eine 41-jährige Schweizerin mit ihren beiden Töchtern im Alter von 6 und 10 Jahren in einer Umkleidekabine filmte. Nachdem der alarmierte Bademeister die Polizei informierte, wurde der 42-Jährige festgenommen und unverzüglich vom Polizeidienst suspendiert. Der Vorfall ereignete sich am Sonntag, den 01.10.2017, gegen 18.10 Uhr.
Das Bayerische Landeskriminalamt hat daraufhin die Ermittlungen zunächst wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen aufgenommen.
Durch weitere umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I und des Bayerischen Landeskriminalamtes erhärtete sich der Verdacht, dass der mittlerweile 43-jährige Polizeibeamte Kinderpornographie selbst hergestellt und sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen haben soll. Dazu legte er am Dienstag, den 03.07.2018, ein umfangreiches Geständnis ab.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I erließ das Amtsgericht am Mittwoch, den 04.07.2018, Haftbefehl. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
München, den 10. Juli 2018