28.07.2021, Bayerisches Landeskriminalamt

In den letzten Jahren mehren sich Unfälle und Straftaten im Bereich der Sprengstoffkriminalität, bei denen die Rezepturen zur Herstellung des Explosivstoffes immer häufiger dem Internet entnommen werden. Oft handelt es sich dabei um Bastler, die die Gefahren ihrer „Eigenlaborate“ nicht richtig einschätzen können! Diese können bereits auf geringen Druck reagieren und auch schon in kleinen Mengen erhebliche Verletzungen und beträchtlichen Sachschaden verursachen.

So zerstörte z.B. eine geringe Menge eines selbst hergestellten Sprengstoffes ein Einfamilienhaus im schwäbischen Genderkingen. Ein 34-Jähriger hatte im Heizungskeller mit dem hochempfindlichen Pulver hantiert, er kam dabei ums Leben. Durch die Wucht der Explosion hob sich der Dachstuhl und die Außenwände des Hauses bekamen Risse!

Das Einstellen dieser Anleitungen ins Internet stellt für sich alleine keine Straftat dar und kann durch die Sicherheitsbehörden nicht verboten oder unterbunden werden. Ebenso wenig kann aber darauf vertraut werden, dass die im Internet geschilderten Verfahren zur Herstellung der entsprechenden Stoffe nicht fehlerhaft sind und deshalb für sich alleine schon eine Gefahr für den „Bastler“ darstellen.

Jedoch gilt es zu beachten, dass schon das Herstellen von explosionsgefährlichen Stoffen ohne die erforderlichen Erlaubnisse bereits eine Straftat ist!

Wird dieses Eigenlaborat dann auch noch zur Explosion gebracht und dabei evtl. Menschen oder Sachen gefährdet, kann dies ein Verbrechen nach dem Strafgesetzbuch darstellen, dass mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet werden kann. Doch neben der Gefahr für Leib und Leben und der strafrechtlichen Komponente gilt es auch noch eventuelle Kosten und Schadensersatzforderungen zu beachten, die auf den Verursacher zukommen können. So forderte z.B. bei einem Einsatz in Bayern die Feuerwehr ca. 3000.-- € von den Eltern eines Jugendlichen, der Sprengstoff hergestellt hatte.

Doch genauso gefährlich kann das Hantieren mit Feuerwerkskörpern sein. So kam es im November 2008 in Niederbayern zu einer Explosion, als zwei Jugendliche Schwarzpulver aus Feuerwerkskörpern in eine Rohrbombe umfüllten. Einer der Jugendlichen erlitt schwere Bauchverletzungen, der andere verlor mehrere Finger einer Hand. Dies ist nur ein Beispiel für die Gefährlichkeit von Explosivstoffen.


Das Bayerische Landeskriminalamt rät: Hände weg von Basteleien mit oder Herstellen von Sprengstoff!


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